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Radverkehr

Neues Radverkehrskonzept für Rendsburg-Eckernförde

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat ein neues kreisweites Radverkehrskonzept. Den Abschlussbericht des Radverkehrskonzepts sowie das Kartenmaterial zum Konzept finden Sie unter folgenden Links:

Das Konzept soll allen beteiligten Akteuren als gemeinsamer Handlungsrahmen zur Förderung des Radverkehrs im Kreis Rendsburg-Eckernförde dienen.

Das Radverkehrskonzept kann außerdem von den Kommunen als Grundlage zur Förderung eigener Projekte für den Radverkehr genutzt werden. Somit leistet das Konzept eine wichtige konzeptionelle Vorarbeit für Förderanträge von Ämtern, Städten und Gemeinden.

Nach der Konzepterstellung geht es nun in die konkrete Planung und Umsetzung zahlreicher Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs. 

Informationen hierzu und zu Beteiligungsveranstaltungen folgen.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist seit Anfang 2024 Mitglied im RAD.SH. Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein „RAD.SH“ bietet eine kostenlose Beratung zu Fördermitteln für den Radverkehr – auch für Gemeinden, die nicht Mitglied sind. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Rad.SH – Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein.

Gerne können Sie sich auch an die Radverkehrskoordination des Kreises wenden, siehe Kontakt auf der rechten Seite.

Viele Akteure können etwas dafür tun, dass mehr Menschen aufs Rad steigen. Verschiedene Baulastträger sind dabei für die Radweginfrastruktur zuständig. Der Bund für die Bundesstraßen, das Land für die Landesstraßen, der Kreis für die Kreisstraßen und die Städte und Gemeinden für die kommunale Infrastruktur.

Das Land Schleswig-Holstein verfolgt zusammen mit dem Bund das Ziel, mehr Menschen auf das Fahrrad zu bringen. Die meisten Maßnahmen für den Radverkehr werden auf kommunaler Ebene umgesetzt. Für Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde stehen daher zahlreiche Förder- und Beratungsmöglichkeiten bereit. Und auch der Kreis stellt im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) Fördermittel bereit.

Sonderprogramm „Stadt und Land“

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ in Schleswig-Holstein

  • Förderquote: bis zu 75%; für finanzschwache Kommunen 90%
  • Gültig bis 31.12.2028
  • Förderfähig sind Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur, die sich in der Baulast des Landes, von Gemeinden, Kreisen oder kreisfreien Städten befinden:
    • Neu-, Um- und Ausbau (einschließlich Planungsleistungen und Grunderwerb) von Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen,
    • Radwegebrücken oder –unterführungen
    • Knotenpunkten, Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien.
    • Beleuchtungsanlagen und wegweisende Beschilderung
    • Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs wie beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen, Fahrradparkhäusern an wichtigen Quellen/Zielen des Radverkehrs.
    • Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr.
    • Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) unter Berücksichtigung der Verknüpfung mit anderen Mobilitätsformen, insbesondere dem Fußverkehr. Die Ausgaben hierfür sind auch rückwirkend bis max. 01.01.2021 als vorweggenommene Planungskosten zusammen mit der Umsetzung der ersten daraus folgenden investiven Maßnahme förderfähig.
    • Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfrastrukturen.
    • Beseitigung von Unfallschwerpunkten.
    • Fahrradparken und Pedelecparken mit Lademöglichkeit an den Schnittstellen zum ÖPV mit Bus und Bahn.

Mehr Informationen: schleswig-holstein.de - Radverkehr - Sonderprogramm "Stadt und Land"

 

Förderrichtlinie „Ab aufs Rad“

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus zur Förderung investiver und nicht-investiver Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr in Schleswig-Holstein

  • Förderquote: bis zu 75 %; in begründeten Einzelfällen bis zu 90 %; Bagatellgrenze 7.500 € Zuschuss
  • Gültig bis 31.12.2026
  • Förderfähige Maßnahmen: Investive u. nicht-investive (z. B. Konzepte, Studien) Vorhaben zur Umsetzung der Radstrategie 2030; einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen
    • Radschnellverbindungen
    • Optimierung und Ausbau der Radwegweisung für den Alltags- und Freizeitradverkehr
    • Einrichtung von Dauerzählstellen
    • Kofinanzierung herausragender investiver Maßnahmen, die im Rahmen von Bundes- oder EU-Programmen gefördert werden, um den kommunalen Eigenanteil zu reduzieren
  • Nicht-investive Vorhaben wie insbesondere:
    • Konzepte, Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen zur Verbesserung des Radverkehrs,
    • Akteurs- oder baulastträgerübergreifende Maßnahmen zur nachhaltigen Qualitäts- und Angebotsentwicklung im Radverkehr,
    • Kommunale und Interkommunale Planungen für den Radverkehr im Zusammenhang mit daraus folgenden investiven Maßnahmen,
    • Evaluierungen für den Radverkehr,
    • Rad-Kampagnen und -Aktionen mit landesweiter Ausstrahlung,
    • Präventive Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit und
    • Modellvorhaben im Radverkehr.

Mehr Informationen: schleswig-holstein.de - Radverkehr - "Ab aufs Rad"

 

Sonderprogramm LandStation

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) mit "LandStation – Verknüpfte Mobilität in ländlichen Räumen" modellhafte Projekte in ländlichen Räumen, die Mobilitätsstationen und Mehrfunktionshäuser innovativ kombinieren.

In der Konzeptionsphase können Kommunen bis zu 12 Monate lang mit bis zu 75.000 Euro gefördert werden. Interessierte können bis zum 30.11.2023 Projektskizzen beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der BLE einreichen.

Mehr Informationen: BLE - Modellprojekte - LandStation – Verknüpfte Mobilität in ländlichen Räumen

 

Förderprogramm des Bundes

Informationen zum Förderprogramm des Bundes finden Sie hier: Rad- und Fußverkehr - Bundesamt für Logistik und Mobilität

 

Für die Sanierung von Radwegen und die Behebung von Schäden in der Infrastruktur des Radverkehrs (Alltagsradverkehr und touristische Routen) sind verschiedene Akteure zuständig. Wenn Sie einen Schaden melden wollen, können Sie das bequem über den Mängelmelder Meldoo machen. Ihr Anliegen wird dann automatisch an die zuständige Stelle übermittelt.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde fördert aktuell folgende Radwegebaumaßnahmen:  
   
Kreisstraße Abschnitt
K 2 Holzbunge - Borgstedt
K 9 Krogaspe - Loop
K 14 Holtsee - Altenhof / Holtsee
K 24 Felm - Felmerholz / Felm
K 55 Hütten (Färbereiweg - Förstereiweg) / Hütten
K 61 Thumby - Grünholz / Thumby
K 55 Oberhütten / Hütten
K 84 Heinkenborstel - Nindorf
K 69 Fockbek