Bei Benutzung wird die Seite neugeladen
Barrierefreie Anpassungen
Wählen Sie Ihre Einstellungen
Seheinschränkungen Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader Die Website wird so verändert, das sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Alle Einstellungen zurücksetzen Ihre Einstellungen zur Barrierefreiheit werden auf den Standard zurückgesetzt
Individuelle Anpassungen
Schriftgröße
Zeilenabstand
Inhaltsgröße
Wortabstand
Zeichenabstand
Hintergrundfarbe
Textfarbe
Linkfarbe
Titelfarbe
Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Beauftragte Person für Menschen mit Behinderungen

Kreisbeauftragter für Menschen mit Behinderung

Der Beauftragte hat folgende Aufgaben:

  • gibt Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber den Fachausschüssen bei Planungen und vor der Entscheidung über Maßnahmen ab die Menschen mit Behinderungen betreffen,
  • berät die Verwaltung bei Durchführungen von Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen betreffen,
  • fördert die Zusammenarbeit der im Kreis tätigen Behindertenorganisationen,
  • zeigt Möglichkeiten auf, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Zuständigkeit des Kreises zu verbessern,
  • koordiniert Anliegen  und Anregungen der Menschen mit Behinderung und ihrer im Kreis tätigen Organisationen und leitet diese an die zuständigen Stellen,
  • arbeitet mit Behindertenbeauftragten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, sowie anderer Kreisen und kreisfreien Städten und mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zusammen,
  • kann an den Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse in Angelegenheiten die behinderte Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises betreffen, teilnehmen und in den Fachausschüssen das Wort verlangen,
  • hat das Recht, in Angelegenheiten der Menschen mit Behinderung Anfragen, Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen an die Fachausschüsse oder den Landrat abzugeben,
  • hat das Recht eigenverantwortlich Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.