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Baustellen

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist als Straßenbaulastträger für ca. 500km Kreisstraßen und die dazugehörigen Radwege zuständig. Diese Aufgabenwahrnehmung findet mit der Unterstützung des LBV.SH statt. Gemeinsam werden jährliche Deckenerneuerungsprogramme sowie Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen abgestimmt. Grundlage dafür bildet unter anderem die Zustandserfassungsbefahrung.

 

Kreisstraße Abschnitt Bauphase
K 92 1. BA Revensdorf - Großkönigsförde Ende Juli - Ende November 2024
K 99 OD Owschlag nach 2025 geschoben
K 43 Schülp - Jevenstedt 15. April - 28. Juni2024
K 27 KVP (B202) - Schülp Anfang Juli - Ende September 2024
K 36 Warder - Blocksdorf 02. April - 13. Juli 2024
K 27 Schülp - Jevenau Anfang September - Ende November 2024
K 8 L 49 - OD Wattenbek mit OD Wattenbek 19.07. - 31.08.2024
K 8 OD Negenharrie nach 2025 geschoben
K 29 OD Ellerdorf Anfang September - Ende Oktober 2024

Brückenbau

Kreisstraße | Abschnitt | Bauphase

Kreisstraße Abschnitt Bauphase
K 37 Bullenbek 19.09. - 30.11.2024
K 81 Bargstedter Au Oktober 2024
K 81 Buckener Au Juli - Oktober 2025
K 84 Wapelfelder Au August - November 2025
K 1 Mühlenbach 2026
K 27 Jevenau 2027

Aktuelles

K 8: Planmäßiger Sanierungsbeginn des zweiten Bauabschnitts in Wattenbek

Es geht voran: Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) startet die Erneuerung der beschädigten Kreisstraße 8 („Schulstraße“ und „Dorfstraße“) in Wattenbek vom 22. Juli bis voraussichtlich 17. Oktober mit dem zweiten Bauabschnitt, einschließlich des begleitenden Radwegs. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität können die Arbeiten nur unter Vollsperrung stattfinden.

Um die Einschränkungen für die Anlieger möglichst gering zu halten, wird der zweite Bauabschnitt in vier Bauphasen eingeteilt:

  1. Bauphase (22. Juli bis 18. August): „Schulstraße“ zwischen „Pommernweg“ und „Eiderweg“
  2. Bauphase (19. August bis 8. September): „Schulstraße“/„Dorfstraße“ vom „Eiderweg“ bis „Dorfstraße Nr. 39“
  3. Bauphase (9. bis 29. September): „Schulstraße“ zwischen „Saalskamp“ und „Grüner Weg“
  4. Bauphase (30. September bis 17. Oktober): „Schulstraße“ zwischen Kreisverkehr und „Neuer Kamp“

Polizei und Rettungsdienst im Einsatz können den Baubereich passieren. Anliegende werden rechtzeitig von der Baufirma vor Ort durch Hauswurfzettel über mögliche Einschränkungen informiert. Die Arbeiten sind witterungsabhängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich.

Hintergrund

Von Anfang Juli bis voraussichtlich Ende Oktober 2024 erneuert der LBV.SH die beschädigte Kreisstraße 8 in Wattenbek einschließlich des begleitenden Radweges. Zur Reduzierung der Einschränkungen ist die Maßnahme in insgesamt drei Bauabschnitte unterteilt. Wie geplant, wird der erste Bauabschnitt am 21. Juli fertiggestellt, sofern das Bauwetter weiter mitspielt. Direkt im Anschluss beginnen die Arbeiten im zweiten Bauabschnitt. Abschließend wird als dritter Bauabschnitt vom 18. bis 20. Oktober der Kreisverkehr „Brügger Chaussee“/„Schulstraße“ erneuert. Die Gesamtkosten von etwa 2,4 Millionen Euro trägt der Kreis.

Umleitung

Die ausgeschilderte Umleitung für Kraftfahrzeuge führt ab dem Kreisverkehr „Schulstraße“/„Brügger Chaussee“ über die Brügger Chaussee zur L 49 durch Groß Buchwald bis Leckerhöken sowie die L 67 Richtung Großharrie bis zur Dorfstraße (K 8) nach Negenharrie und umgekehrt. Für den Radverkehr führt die Umleitung während der Bauphasen 1, 3 und 4 über die „Brügger Chaussee“ Richtung Bordesholm sowie die „Wilhelm-Stabe-Straße“ zur „Dorfstraße“ und umgekehrt. In der Bauphase 2 wird der Radverkehr über die „Brügger Chaussee“, die L 49 bis Groß Buchwald sowie den „Buchwalder Weg“ und umgekehrt umgeleitet.

Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die weiteren Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.

Das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal (WSA) hat erhebliche Schäden der Unterwasserböschungen bestätigt. Aufgrund der daraus resultierenden unzureichenden Standsicherheit ist die teilweise Sperrung der Betriebswege für jeglichen Verkehr (ebenfalls für Radfahrer und Fußgänger) erforderlich.

Derzeit sind die Bereiche zwischen Hochdonn und Höhenhörn (etwa bei Kanalkilometer 20; Nord- und Südseite), zwischen Fischerhütte und Oldenbüttel (etwa bei Kanalkilometer 37,5; ebenfalls Nord- und Südseite) sowie zwischen Oldenbüttel und Breiholz (etwa bei Kanalkilometer 42; nur Südseite) betroffen

An den betroffenen Zufahrten bei den Fährstellen werden entsprechende Beschilderungen angebracht, und die Betriebswegabschnitte durch Bauzäune abgesperrt.

Noch in diesem Jahr sind weitere Untersuchungen und erste Sanierungsmaßnahmen seitens des WSA geplant.

Über den Fortgang der Arbeiten können Sie sich auf: https://www.wsa-nord-ostsee-kanal.wsv.de informieren

B 202: planmäßige Fortsetzung der Fahrbahnerneuerung in Fockbek

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) erneuert wie geplant vom 17. Juni bis 21. Juli 2024 die beschädigte Bundesstraße 202 in der Ortsdurchfahrt Fockbek („Rendsburger Straße“) zwischen den Einmündungen „Friedhofsweg“ und „An der Dorbek“. Die Erneuerung der Fahrbahn einschließlich der Entwässerungsleitungen erfolgt unter halbseitiger Sperrung. Der Verkehr in Richtung Rendsburg wird ab Friedhofsweg als Einbahnstraße geführt. Für Fahrzeuge aus Rendsburg kommend wird eine Umleitung eingerichtet.

Hintergrund
Der LBV.SH erneuert seit August 2023 die B 203 und die B 202 in Fockbek. Die Fahrbahnerneuerung der B 203 konnte bereits 2023 abgeschlossen werden; die B 202 wurde zwischen den Einmündungen „Am Ehrenmal“ und „Friedhofsweg“ bereits saniert. Aufgrund des unerwartet schlechten Zustands der Regenwasserleitung musste die Planung für die B 202 jedoch an die zusätzlichen notwendigen Arbeiten angepasst werden.

Seit dem 6. Mai bis voraussichtlich 1. September 2024 setzt der LBV.SH die Fahrbahnerneuerung der B 202 in Fockbek fort. Zur Reduzierung der Einschränkungen wurde die Maßnahme in vier Bauabschnitte unterteilt. Der Bauabschnitt „Hohner Straße“ zwischen bis den Einmündungen „Disshorn“ und „Am Ehrenmal“ wird wie geplant am 15. Juni abgeschlossen. Die weiteren Abschnitte sind:

  • Bauabschnitt (17. Juni bis 21.Juli): Rendsburger Straße zwischen den Einmündungen „Friedhofsweg“ und „An der Dorbek“,
  • Bauabschnitt (22. Juli bis 7. August): „Rendsburger Straße“ Nr. 32 bis Einmündung „An der Dorbek“,
  • Bauabschnitt (14. August bis 1.September): „Rendsburger Straße“ zwischen „Friedhofsweg“ und „Rendsburger Straße“ Nr. 32.

Der LBV.SH wird rechtzeitig über den Baubeginn und mögliche Einschränkungen in den jeweiligen Bauabschnitten informieren. Die Gesamtkosten von rund zwei Millionen Euro trägt der Bund.

Umleitung
Die ausgeschilderte Umleitung führt ab der B 77 bei Rendsburg über die K 69 („Loher Straße“), die K 98 (Ortskernumfahrung Fockbek) zur B 202 in Richtung Hohn sowie zur B 203 nach („Elsdorfer Straße“). Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die weiteren Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.

B 77: Reguläre Wartungen und Instandhaltungen im Kanaltunnel 2024

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) verwaltet den Rendsburger Kanaltunnel seit dem 1. April 2023. Die Bundesstraße 77 unterhalb des Nord-Ostsee-Kanals ist eine wichtige, stark genutzte regionale Verbindung mit gut 35.000 Fahrzeugen am Tag. Das Bauwerk samt Tunnel-Technik muss regelmäßig gewartet werden, denn die Personen- und Verkehrssicherheit des Kanaltunnels hat höchste Priorität. Folgende reguläre Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind für 2024 nach derzeitigem Stand eingeplant:

Tunnel-Arbeiten 2024:

  • 18. Januar: Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der betriebstechnischen Ausstattung (Austausch der Kohlenmonoxid-Sensoren in der Weströhre). Am 18. Januar wird lediglich die Röhre in Fahrtrichtung Jevenstedt (Weströhre) von 9:00 bis 14:30 Uhr voll gesperrt. Der Verkehr wird in beide Fahrtrichtungen einspurig mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern durch die freie Oströhre geführt.
  • 2. bis 3. Februar: Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der betriebstechnischen Ausstattung (Brandmeldeanlagen, Feuerwehrzufahrtstore und Außenanlagen der Verkehrstechnik). Die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten finden unter nächtlicher Vollsperrung des Kanaltunnels von abends 21:00 bis morgens 5:00 Uhr statt.
  • 19. und 20. März: Reinigungsarbeiten und Bauwerksprüfung. Für die Tunnelreinigung wird jeweils eine der beiden Röhren in der Zeit von 8:30 bis etwa 15:30 Uhrvollgesperrt. Aber: Der Verkehr wird in beide Fahrtrichtungen einspurig mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern durch die jeweils freie Röhre geführt.
  • 10. bis 11. Mai: Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der betriebstechnischen Ausstattung (Energieverteilung, Fluchtwegkennzeichnung und Belüftungsanlage). Die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten finden unter nächtlicher Vollsperrung des Kanaltunnels von abends 21:00 bis morgens 5:00 Uhr statt.
  • 17. und 18. Juli: Reinigungsarbeiten und Bauwerksprüfung. Für die Tunnelreinigung wird jeweils eine der beiden Röhren in der Zeit von 8:30 bis etwa 15:30 Uhrvollgesperrt. Aber: Der Verkehr wird in beide Fahrtrichtungen einspurig mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern durch die jeweils freie Röhre geführt.
  • 13. bis 14. September: Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der betriebstechnischen Ausstattung (Transformatoren, Datenübertragungssysteme, Belüftungsanlage und Lautsprecheranlage). Die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten finden unter nächtlicher Vollsperrung des Kanaltunnels von abends 21:00 bis morgens 5:00 Uhr statt.
  • 6. und 7. November: Reinigungsarbeiten und Bauwerksprüfung. Für die Tunnelreinigung wird jeweils eine der beiden Röhren in der Zeit von 8:30 bis etwa 15:30 Uhrvollgesperrt. Aber: Der Verkehr wird in beide Fahrtrichtungen einspurig mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern durch die jeweils freie Röhre geführt.
  • 8. bis 9. November: Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der betriebstechnischen Ausstattung (sicherheitstechnischen Ausstattung). Die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten finden unter nächtlicher Vollsperrung des Kanaltunnels von abends 21:00 bis morgens 5:00 Uhr statt.

Einrichten der Verkehrslenkung

Um den Verkehr in beide Richtung nur durch eine Tunnelröhre zu führen, werden grundsätzlich für den kompletten Auf-  beziehungsweise Abbau der Verkehrslenkung jeweils zu Beginn und zum Ende der Arbeiten gut 30 Minuten gebraucht. Das heißt: Sowohl zu Beginn als auch zum Ende der jeweiligen Maßnahme wird der Tunnel jeweils einmal für die Dauer von 30 Minuten komplett in beide Fahrtrichtungen gesperrt.

Umfassende Reinigung des Tunnels

Bei der Tunnelreinigung werden unter anderem Wände, Entwässerungseinrichtungen, Notrufnischen und Fluchttüren als auch die Überwachungstechnik gesäubert und getestet. Diese Reinigungen müssen regelmäßig durchgeführt werden. Zusätzlich ist jährlich ein Tag zur Entleerung und Reinigung entwässerungstechnischer Anlagen nötig. Die Arbeiten können nicht zeitgleich mit den Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der betriebstechnischen Ausstattung stattfinden. Die betriebstechnische Ausstattung muss vor dem, für die Reinigung benötigten Wasser geschützt werden.

Betriebstechnische Anlagen

Die betriebstechnische Ausstattung muss laut Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) viermal jährlich gewartet werden. Zur Minderung der Verkehrsbeeinträchtigungen werden diese Wartungen ebenfalls für die Durchführung erforderlicher Instandsetzungsarbeiten genutzt. Darüber hinaus ist der LBV.SH darum bemüht, diese Arbeiten möglichst während einer Nachtsperrungen an einem Freitag durchzuführen – sofern entsprechende Ausschreibungen erfolgreich sind und Firmen für die nächtlichen Arbeiten gefunden werden.

Um die Sperrzeiten des Rendsburger Kanaltunnels weiter zu minimieren, arbeitet der LBV.SH zusätzlich mit einem präventiven Wartungskonzept. Das heißt: Spezielle Komponenten, wie die Strahlventilatoren, Teile der Sensorik aber auch die Leuchtmittel werden präventiv ausgetauscht, um Ausfälle und damit ungeplante Sperrungen des Tunnels zu vermeiden. Nach Möglichkeit werden diese Instandsetzungsarbeiten in die quartalsweisen Nachtsperrrungen integriert. Nur wenn die dafür benötigte Arbeitszeit nicht ausreicht, kommt es zu zusätzlichen Sperrungen, wobei generell versucht wird, den Tunnel nur einseitig zu sperren

Eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung aller betrieblich-technischen Anlagen ist unerlässlich für den verkehrssicheren Betrieb des Tunnels. Der LBV.SH geht von jährlichen Wartungs- und Instandsetzungskosten in Höhe von rund 600.000 Euro aus. Unter www.schleswig-holstein.de/kanaltunnel-rendsburg informiert der LBV.SH zum Kanaltunnel.

Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.

B 430: Baugrunderkundung zwischen Neumünster und Hohenwestedt

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) führt Baugrunderkundungen vom 15. Juli bis voraussichtlich 15. August 2024 an der beschädigten Bundesstraße 430 zwischen Neumünster und Hohenwestedt durch – jeweils montags bis freitags, täglich zwischen 8:00 und 16:00 Uhr. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Arbeitsschutzes können die Arbeiten nur unter halbseitiger Sperrung der Fahrbahn durchgeführt werden. Der motorisierte Verkehr wird über eine mobile Ampel mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometer an den Baugrundarbeiten vorbeigeführt. Radfahrende müssen absteigen und werden fußläufig am Arbeitsbereich vorbeigeführt.

Hintergrund

Die Baugrunderkundungen dienen der Vorplanung für eine Erneuerung der B 430 zwischen Neumünster und Hohenwestedt. Sie werden im Bereich des Radweges und der Fahrbahn durchgeführt. Der LBV.SH bittet sich auf die Arbeiten einzustellen, sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.

LBV.SH informiert über strategische Entlastungen der Verkehrssituation am Kanaltunnel Rendsburg

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) hat den Kanaltunnel Rendsburg vom Bund vor einem Jahr zur Bewirtschaftung erhalten. Seitdem ist der LBV.SH mit Hochdruck dabei, nötige Instandsetzungen durchzuführen sowie verkehrliche Entlastungen vor Ort zu schaffen. Durch einen Anstieg der LKW-Fahrenden, die sich nicht an die gesetzlich vorgegebene Maximalhöhe für LKW im Straßenverkehr halten und dadurch die Höhenkontrolle auslösen, staut es sich vermehrt am Tunnel.

Beruhigung Verkehrsraum Rendsburg – Reduzierung Staubildung NOK

Der LBV.SH sucht unter enger Beteiligung des Kreises Rendsburg-Eckernförde seit Monaten nach Auswegen. Alle Möglichkeiten wurden dabei untersucht, teilweise mit gutachterlicher Hilfe. LBV.SH-Direktor Quirmbach betonte: „Ganz wichtig: Bei allem Verständnis für den Unmut aller Betroffenen im Stau, wir dürfen Ursache und Wirkung nicht verwechseln! Die Höhenkontrolle wird von LKW ausgelöst, die den Tunnel mit ihrer Höhe nicht befahren dürfen. Egal, was dies im Einzelnen am LKW verursacht. Wir haben diverse bereits angefahrene Geräte im Tunnel entdeckt. Und niemand im Kfz dahinter möchte zu Schaden kommen, weil das Fahrzeug vor einem Teile der Betriebstechnik von der Decke holt.“

Die Hintergründe für die Auslösungen der Höhenkontrolle sind vielfältig. Diskutiert wird ein gestiegener LKW-Verkehr etwa durch die verstärkten Bau- und Ausweichverkehre für die Großbaustelle Rader Hochbrücke. Allerdings: Die Höhenkontrolle im Norden war falsch eingestellt, mit der Folge diverser Schäden an Beleuchtung und Lautsprecheranlagen in der Weströhre. Seit Herbst sind die Tunnel- und Straßenbaufachleute des LBV.SH auch mit Hochdruck dabei, auf allen Ebenen zahlreiche Ansätze zu prüfen, damit sich die Verkehrssituation am Kanaltunnel wieder entspannt.

Zahl der Betroffenen reduzieren

Als Hauptentlastung wird nun eine zweistufige, telematische Lösung konzeptioniert, sobald ein zu hoher LKW die Höhenkontrolle ausgelöst hat. Das Gute an dem neuen Verfahren: Es wird nur eine der beiden jeweiligen Fahrstreifen gesperrt werden – die mit dem verursachenden LKW – so dass immerhin der reguläre Verkehr weiter einstreifig vorankommt.

Telematische Lösung

Als Erstes wird die Verkehrstechnik-Software so optimiert, dass die nach Auslösung der Höhenkontrolle erfolgte Sperrung einer Tunnelröhre so schnell wie möglich aufgehoben wird und nur die betroffene Fahrbahn gesperrt bleibt. Das heißt: Es soll frühzeitig die Tunnelzufahrt wieder freigegeben werden, die nicht von dem auslösenden Fahrzeug betroffen ist (Stufe 1). Für die zweite Stufe der Optimierung wird die Verkehrstechnik-Soft- und Hardware weiter optimiert. Ziel ist es nicht die ganze Tunnelröhre zu sperren, sondern viel mehr nur die betroffene Fahrbahn. Ergo: Beide Ansätze zielen auf eine gut abgestimmte Sperrung und Freigabe einzelner Tunnelzufahrten ab und erzielen damit stauvermeidende Wirkung. Außerdem: Der LBV.SH möchte nicht nur, die negativen Folgen der vielen Auslösungen der Höhenkontrollen minimieren (Optimierung Stufe 1 und 2), sondern auch mit verschiedenen Maßnahmen die Anzahl der Auslösungen reduzieren.

Verkehrsinformationssystem

Im Weiteren ist das Aufstellen eines Verkehrsinformationssystems bereits ausgeschrieben. Dieses soll eine direkte und nutzerorientierte Information über den Sperrstatus des NOK-Tunnel sowie ergänzende Informationen über aktuelle Wartezeiten und das Verbot für Fahrzeuge über vier Meter Höhe anzeigen.

Verkehrsversuch/Geschwindigkeitsüberwachung

Der LBV.SH geht heute davon aus, dass vermutlich ein Anteil der Auslösungen der Höhenkontrolle auf eine zu hohe Geschwindigkeit der Fahrzeuge zurückzuführen ist. Die Vermutung ist, dass Planen aufwehen, da LKW bei höherer Geschwindigkeit zum Schwingen neigen. Beide Phänomene führen zu unnötigen Auslösungen. In Kooperation mit der Verkehrsbehörde soll daher ab Mitte Mai mit mobilen „Blitzern“ in Höhe der Höhenkontrolle im Norden und Süden des Tunnels, die geltende Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometer für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen kontrolliert werden. Abhängig von den Ergebnissen, soll dann gegebenenfalls in einem zweiten Schritt die Geschwindigkeit für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen auf 50 Stundenkilometer reduziert werden. Hintergrund: Für LKW ab 3,5 Tonnen gilt auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometer, auf Überlandstraßen gelten für LKW von 3,5 bis 7,5 Tonnen ebenfalls 80 Stundenkilometer, für LKW über 7,5 Tonnen 60 Stundenkilometer.

Gutachten Optimierung Verkehrsraum

In der Frage, ob der Verkehrsraum zusätzlich zu den bereits vom WSV ergriffenen Maßnahmen weiter optimiert werden kann, soll ein Gutachten Sicherheit bringen. Fragestellungen sind, ob die verbauten Komponenten besser platziert werden können, beziehungsweise flacher zu verbauende Komponenten eingesetzt werden können. Sollten Maßnahmen sich als lohnend erweisen – also das Einstellen der Höhenkontrolle auf eine Höhe größer 4,20 Meter erlauben – ist davon auszugehen, dass die häufigen Auslösungen weiter reduziert werden könnten. Gleichzeit bedeutet das aber auch, dass die Tunnelröhren nacheinander für die auszuführenden Arbeiten für längere Zeit wieder gesperrt werden müssten. 

Mittelfristige Möglichkeiten

Mittelfristig wird der LBV.SH an weiteren Möglichkeiten zur Reduzierung der Auslösezahlen arbeiten. Durch eine mobile und intelligente Vorhöhenkontrolle in Form eines Verkehrsversuchs, soll der Nachweis erbracht werden, ob solche Anlagen tatsächlich die Verkehrssituation im Sinne einer weiteren Reduzierung der Auslösezahlen entschärfen könnten. Ist dieser Nachweis erbracht, kann ein ganzheitliches Konzept einer baulichen und telematischen Lösung erarbeitet werden. Vorstellbar wäre dann mit aktuellem Wissensstand eine Vorhöhenkontrolle einschließlich Flächen, die zum Vermessen beziehungsweise zum Klarieren der Fahrzeuge angeboten werden könnten.    

Flächen sind nicht stauvermeidend

Die sogenannten Exitflächen, die zunächst als simple Idee erschienen, zeigen sich nach allen detaillierteren Berechnungen (etwa von Schleppkurven der LKW) als nicht förderlich, um Staus nach Auslösen der Höhenkontrolle zu vermeiden und Zeitersparnisse zu erzielen. Das technische Ergebnis: Die Ausfahrtflächen verbessern vor Ort nichts, da die stauauslösenden LKW rückwärts durch die Polizei auf die andere Fahrtrichtung zeitaufwendig abgeleitet werden müssten. Die derzeit bestehenden Wartezeiten bis zum Eintreffen der Polizei und Freigabe des Tunnels würden daher nicht verkürzt werden. Weitere Möglichkeiten bestehen hier aufgrund der zu geringen Platzverhältnisse bedauerlicherweise nicht, ohne Eigenheime umzusiedeln – was der LBV.SH unter keinen Umständen verfolgt.

Nächste Schritte 2024

Unter www.schleswig-holstein.de/kanaltunnel-rendsburg informiert der LBV.SH dauerhaft über den Kanaltunnel.

LBV.SH informiert über angekündigte Geschwindigkeitsüberwachung am Rendsburger Kanaltunnel

Wie Ende April angekündigt wird nun basierend auf den Beobachtungen der Auslösungen der Höhenkontrolle des Rendsburger Kanaltunnels ab dem 17. Mai 2024 eine Geschwindigkeitsüberwachung auf der B 77 in der Zufahrt auf das Tunnelbauwerk aufgestellt. Hiermit soll der Zusammenhang zwischen der Fahrtgeschwindigkeit der Lastkraftwagen und beispielsweise von aufwehenden Planen und/oder dem Schwingungsverhalten der Fahrzeuge quantifiziert werden. 

Überwacht wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit aller Fahrzeugklassen: 70 Stundenkilometer für Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen und 60 Stundenkilometer für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. In Kooperation mit der Verkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde werden zwei Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Bereich der Höhenvermessung der Höhenkontrolle auf der Bundesstraße B 77 in Fahrtrichtung Norden und Süden aufgebaut.

L 265: Radwegerneuerung zwischen Osterby und Hütten

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) erneuert vom 29. Juli bis 13. August 2024 den beschädigten Radweg entlang der Landesstraße 265 zwischen Osterby, Kreuzung „An der Landstraße“ (L 265)/„Schulstraße“ und Hütten („Alter Bahnhof“). Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität können die Arbeiten nur unter Vollsperrung der Landesstraße stattfinden. In Osterby bleiben die Kreuzungen „An der Landstraße“ (L 265)/„Schulstraße“ und „An der Landstraße“ (L 265)/„Dorfstraße“ frei.

Das Erreichen der Anliegergrundstücke mit Kraftfahrzeugen ist während der Bauzeit möglich. Die Baufirma vor Ort informiert rechtzeitig durch Hauswurfzettel über mögliche Einschränkungen. Polizei und Rettungsdienste im Einsatz können den Baubereich passieren. Der Buslinienbetreiber informiert eigenständig über Fahrplanänderungen.

Hintergrund

Der LBV.SH hat 2023 begonnen, den Radweg entlang der L 265 in einem Bauabschnitt grundhaft zu erneuern. Dieses Jahr wird die Maßnahme in zwei weiteren Teilabschnitten fortgesetzt. Um Beeinträchtigungen des Schulbusverkehrs zu vermeiden, werden die Arbeiten nur in den schleswig-holsteinischen Sommerferien ausgeführt. Die Gesamtkosten der diesjährigen zwei Teilabschnitte von rund 380.000 Euro trägt das Land Schleswig-Holstein.

Umleitung

Die ausgeschilderte Umleitung für Kraftfahrzeuge führt ab Osterby über die L 265 nach Eckernförde, die B 203 bis Groß Wittensee sowie die K 51 durch Damendorf nach Hütten und umgekehrt. Der Radverkehr wird von Eckernförde kommend ab Friedland über Westerthal nach Osterby und über die Gemeindestraßen „Dorfstraße“, „Suhrbrook“, „Lehkrug“, „Damm“ sowie „Hüttenland“ und umgekehrt geführt.

Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die weiteren Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.

Umleitung

Die ausgeschilderte Umleitung für Kraftfahrzeuge im ersten Bauabschnitt führt ab dem Kreisverkehr über den „Reesdorfer Weg“ sowie die L 49 Richtung Groß Buchwald bis zur K 8 und umgekehrt. Für den Radverkehr wird eine Umleitung über den „Reesdorfer Weg“, die „Alte Brügger Landstraße“ sowie die L 49 zur K 8 und umgekehrt ausgeschildert.

Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.

L 316: Fahrbahnerneuerung zwischen Hanerau-Hademarschen und Gokels

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) erneuert vom 22. Juli bis voraussichtlich 18. Oktober 2024 die beschädigte Fahrbahn der Landesstraße 316 zwischen Hanerau-Hademarschen und Gokels, einschließlich des Durchlasses über die Hanerau. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität können diese Arbeiten nur unter Vollsperrung stattfinden. Anliegerinnen und Anlieger erreichen ihre Grundstücke mit Kraftfahrzeugen eingeschränkt. Polizei und Rettungsdienste im Einsatz können in den Baubereich hineinfahren. Der Fuß- und Radweg wird über eine Behelfsbrücke geführt. Die Baufirma vor Ort informiert rechtzeitig durch Hauswurfzettel über mögliche Beeinträchtigungen. Die Arbeiten sind wetterabhängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich.

Umleitung

Die ausgeschilderte Umleitung führt ab Hanerau-Hademarschen über die L 131 Richtung A 23-Anschlussstelle, die A 23 bis zur AS Schenefeld, die B 430 bis Schenefeld sowie die L 127 nach Gokels und umgekehrt. Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit unter 60 Stundenkilometer fahren vor der A 23-Anschlusstelle Hanerau-Hademarschen auf die K 59 nach Bokhorst, die K 60 nach Warringholz sowie die L 127 bis Gokels und umgekehrt.

Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle. Die Gesamtkosten von etwa 2,7 Millionen tragen das Land sowie anteilig die Gemeinde Hanerau-Hademarschen und der Wasserverband Süderdithmarschen.

K 27: Fahrbahnerneuerung zwischen Westerrönfeld und Schülp

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) erneuert seit dem 19. Juli bis voraussichtlich 14. September die beschädigte Fahrbahn der Kreisstraße 27 zwischen Westerrönfeld und Schülp. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Qualitätssicherung können die Bauarbeiten nur unter Vollsperrung stattfinden. Polizei und Rettungsdienste im Einsatz können den Baubereich passieren. Zur Reduzierung der Beeinträchtigungen wird die Maßnahme in fünf Abschnitte unterteilt:

  1. Bauabschnitt (19. Juli bis 11. August): Schülp (Parkstraße) bis Westerrönfeld (Kreisverkehr Dorfstraße (K 27)/Langenfelde/Kuheidsberg), die Parkstraße bleibt erreichbar
  2. Bauabschnitt (12. bis 21. August): Dorfstraße (K 27)/Langenfelde/Kuheidsberg bis Kreuzung Dorfstraße (K 27)/Hafenstraße/Verbindungsstraße einschließlich des Kreisverkehrs und der Kreuzung
  3. Bauabschnitt (22. bis 28. August): Kreuzung Dorfstraße/Hafenstraße/Verbindungsstraße bis Kreuzung Schmiedestraße (K 27)/Eichenallee
  4. Bauabschnitt (29. August bis 7. September): Kreuzung Schmiedestraße
    (K 27)/Eichenallee bis Einmündung Am Busbahnhof
  5. Bauabschnitt (7. bis 14. September): Einmündung Am Busbahnhof bis Kreisverkehr B 202, die Erreichbarkeit von Am Busbahnhof wird sichergestellt

Im jeweiligen Bauabschnitt ist ein Erreichen der Grundstücke mit Kraftfahrzeugen für Anliegerinnen und Anlieger nicht möglich. Über Einschränkungen informiert die Baufirma vor Ort rechtzeitig durch Hauswurfzettel. Die Arbeiten sind witterungsabhängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich.

Umleitung

Die ausgeschilderte Umleitung führt ab Westerrönfeld über die B 77 bis Jevenstedt sowie die K 43 nach Schülp und umgekehrt. Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die weiteren Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle. Die Gesamtkosten von rund einer Millionen Euro trägt der Kreis.

B 77: Brückenuntersuchung in Busdorf

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) untersucht am 17. Juli sowie am 8. August 2024 in Busdorf im Verlauf der Bundesstraße 77 die Brücke über die Bahngleise. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Arbeitsschutzes wird jeweils einer der drei Fahrstreifen gesperrt. Der Verkehr wird mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometer am Arbeitsbereich vorbeigeführt.

Bei der Untersuchung wird der Zustand der 63 Jahre alten Brücke fachlich erfasst, um im Nachgang eine Erneuerung der Fahrbahn und er Abdichtung auf der Brücke – voraussichtlich in 2025 – zu planen. Dazu werden am 17. Juli Radaruntersuchungen durchgeführt. Diese sollen Aufschluss über die Fahrbahnbereiche geben, in denen sich unterhalb des Asphalts Wasser sammelt. Anhand der Radar-Ergebnisse vom 17. Juli werden am 8. August Proben aus der Brücke entnommen. Der LBV.SH bittet, sich auf die Arbeiten einzustellen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen im Untersuchungsbereich.