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Eingliederungshilfen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Haben Sie Fragen? Kommt Ihnen das bekannt vor? Wir können helfen!

  • Mir wächst alles über den Kopf.
  • Ich kann die einfachsten Sachen nicht mehr erledigen.
  • Ich mag nicht rausgehen.
  • Kann ich in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten?
  • Gibt es andere Arbeitsmöglichkeiten für mich?
  • Was kann ich in meiner Freizeit tun? Kann ich zum Beispiel zu einem Sportverein oder mit Begleitung ins Kino?
  • Ich wohne in einer besonderen Wohnform und möchte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen.

 

Leistungen und Zuständigkeiten

Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen, die durch ihre Behinderung eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben. Dazu gehören:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe reichen z.B. von einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer Tagesförderstätte über die Unterbringung und Betreuung in besonderen Wohnformen, die Unterstützung durch Assistenzkräfte im eigenen Wohnraum, die Gewährung von Schulbegleitungen bis hin zur Kostenübernahme für Hilfsmittel. 

Wird Eingliederungshilfe geleistet, umfasst die Hilfe auch die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Recht der Sozialhilfe, soweit leistungsberechtigte Personen darauf Anspruch haben.

Verfahren

Über die Hilfegewährung entscheiden Fachkräfte der Leistungsgewährung und der Teilhabeplanung in einem sogenannten Gesamt- oder Teilhabeplanverfahren.

Das Verfahren gliedert sich in drei Schritte:

1. Erstberatung

Hier beraten wir Sie umfassend über mögliche Hilfen. In diesem Gespräch können Sie einen formlosen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen.

Einen kurzfristigen Termin zur Erstberatung vereinbaren Sie am besten telefonisch. Sie können uns auch schreiben oder eine E-Mail schicken.

2. Bedarfsermittlung

Wenn Sie einen Antrag gestellt haben,  besprechen wir mit Ihnen Ihre persönliche Lebenssituation, die Veränderungswünsche und die bisherigen Hilfen. Eventuell muss noch eine ärztliche Stellungnahme vom Fachdienst Gesundheitsdienste eingeholt werden.

Parallel dazu wird überprüft, ob Sie von Ihrem Einkommen oder Vermögen etwas zu einer Hilfe dazu zahlen müssen.

3. Erstellung des Gesamt- oder Teilhabeplans und Bescheiderteilung

Wenn die Prüfung ergibt, dass Sie einen Anspruch auf Eingliederungshilfen haben, besprechen wir mit Ihnen Ziele, Maßnahmen und wer die Hilfe leisten soll. Die Ergebnisse unserer Gespräche werden zu einem Gesamt-/Teilhabeplan zusammengefügt.

Auf der Grundlage dieses Planes schickt die Fachkraft der Leistungsgewährung Ihnen und der helfenden Institution einen Bescheid und sorgt dafür, dass die Hilfe bezahlt wird.

Notwendige Unterlagen

  • formloser Antrag
  • in der Regel Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • weitere im Einzelfall erforderliche Unterlagen nach Absprache

Kosten

Eingliederungshilfe wird vermögens- und einkommensabhängig geleistet, d.h. unter Umständen muss etwas zur Hilfe dazu gezahlt werden oder, wenn erhebliches Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, muss die Hilfe selbst gezahlt werden.

Im Rahmen der Beratungspflicht ist die Antragstellung und Bearbeitung kostenfrei.