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Bildungstarif

Bildungstarif

Bildungstarif seit dem 01.08.2018

Der Kreistag hat beschlossen, den Bildungstarif unter § 15 in die Satzung über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung zu integrieren.

Diese Satzung trat am 01.08.2018 in Kraft.

Der Bildungstarif wird Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 11 - 13 der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft sowie allen Schülerinnen und Schülern, die an einer Beruflichen Schule eine schulische Ausbildung absolvieren, gewährt.

Voraussetzung für die Gewährung des Bildungstarifs ist, dass der Wohnort der Schülerinnen und Schüler im Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt und dass die Wohnortgemeinde nicht die Gemeinde des Schulortes ist.

Für alle Fahrschülerinnen und -schüler, die den Bildungstarif in Anspruch nehmen, wird ein einmaliger Pauschalbetrag pro Schuljahr in Höhe von 150,00 Euro erhoben und bei Erstattung von den nachgewiesenen Fahrtkosten abgezogen.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat entschieden, ab dem Schuljahr 2020/21 und bis zum Schuljahr 2022/2023 alle Fahrkarten (Einzel-, Wochen- und Monatskarten für Schülerinnen und Schülern) in allen Schulmonaten zu berücksichtigen, solange die Gesamtsumme der Fahrkarten den Preis einer Monatskarte nicht übersteigt.

Die Anträge sind innerhalb des Schuljahres, jedoch spätestens bis zum 31.01. eines Folgejahres einzureichen.

Bitte beachten Sie

Neue Regelungen im Erstattungsverfahren des Bildungstarifs ab 1. Mai 2023:

Grundsätzlich wird der Erwerb des Deutschlandtickets (49,00 €/Monat) im Rahmen des Bildungstarifs anerkannt.

Es werden ab Mai 2023 keine Fahrtkosten über 49,00 €/Monat erstattet.

Achtung: Liegen die regulären Kosten einer Schülermonatskarte unter dem Wert des Deutschlandtickets (49,00 €/Monat), können hier nur die geringeren Fahrtkosten berücksichtigt werden.