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Sozialmedizinische Untersuchungen

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Kreises Rendsburg-Eckernförde erstellt im Auftrag von Behörden gutachterliche Stellungnahmen.
Zur Gutachtenerstellung werden die Eltern mit ihrem Kind zur Untersuchung einbestellt. Das Untersuchungsergebnis wird mit Eltern und, soweit möglich, auch mit dem Kind besprochen. Die anfordernde Stelle erhält bei Vorliegen einer Schweigepflichtentbindung der Eltern ein schriftliches Gutachten.

  • Gutachterliche Stellungnahmen im Rahmen der Feststellung einer (drohenden) seelischen Behinderung
  • Gutachterliche Stellungnahmen zur Feststellung von Entwicklungsstörungen im Rahmen von Anträgen auf Frühförderung bei Vorschulkindern.
  • Andere Fragen im Rahmen der Eingliederungshilfe (z.B. Feststellung der Notwendigkeit einer Schulbegleitung)
  • Mutter-Kind oder Vater-Kind Kuranträge

Notwendige Unterlagen

Bitte bringen Sie zur Untersuchung

  • das Vorsorgeheft
  • den Impfpass
  • sowie eventuell vorhandene Unterlagen über den Gesundheitszustand Ihres Kindes mit (z. B. vom Krankenhaus, von Kinder- und Jugendarzt/-ärztin, Befunde der Augenheilkunde, der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, der Orthopädie, der Kinder- und Jugendpsychiatrie  bzw. aktuelle Unterlagen aus  Praxen für Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie).

Bitte vergessen Sie die Brille und/oder andere Heilhilfsmittel nicht.

Kosten

Gebührenfrei