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Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Verschiedene Träger vollstationärer Einrichtungen bieten neben der Möglichkeit der dauerhaften Pflegeeinrichtungsunterbringung auch die Möglichkeit der Kurz- bzw. Verhinderungspflege an.

Das Kurzzeitpflegeangebot richtet sich an Pflegebedürftige, die nur vorübergehend der vollstationären Pflege bedürfen, z.B. wenn sie sich nach einem Krankenhausaufenthalt auf absehbare Zeit noch nicht wieder allein in ihrer Wohnung versorgen können.

Verhinderungspflege kommt in Betracht, wenn die Pflegeperson vorübergehend z.B. urlaubs- oder krankheitsbedingt nicht zur Verfügung steht.

Eine entsprechende Einrichtung finden Sie unter den rechts aufgeführten Links zum Pflegeangebot.