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Schulpsychologische Beratungsstelle

Wer kann sich in der schulpsychologischen Beratungsstelle anmelden?

Wir unterstützen bei allen schulbezogenen Problemen die an Schule Beteiligten.

Dazu gehören u. a. …

  • Lehrkräfte,
  • Schulleitungen,
  • Schulsozialarbeit,
  • Eltern,
  • Schülerinnen und Schüler.

 

Wann kann ich mich an den schulpsychologischen Dienst wenden?

Eltern sowie Schülerinnen und Schüler können sich an uns wenden, um bei schulbezogenen Anliegen, Problemen, Konflikten und Krisen eine psychologische Sichtweise zu erfragen und darauf aufbauend individuelle Lösungen zu erarbeiten.

Für Schulleitungen, Lehrkräfte und Mitarbeitende der Schulsozialarbeit bieten wir darüber hinaus Coaching und Supervision an und unterstützen in der Krisennachsorge sowie mit Fortbildungen, z. B. zu den Themen schwierige Unterrichtssituationen, Kommunikation und Lehrergesundheit.

Rahmenbedingungen für schulpsychologische Beratung

Unsere Beratung setzt Freiwilligkeit der Inanspruchnahme voraus.

Unsere Beratung ist nicht an einen „Amtsweg“ gebunden und daher für alle Ratsuchenden frei zugänglich. Lehrkräfte und alle in Schule tätige Personen müssen bei einem Beratungswunsch keinen Dienstweg einhalten.

Schulpsychologische Beratung unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Dies betrifft bereits die Kontaktaufnahme. Wir sind stets neutral und orientieren unser Handeln an den Anliegen der Ratsuchenden. Wir sind ausschließlich beratend tätig, weder therapeutisch noch begutachtend, und haben keine Weisungsbefugnis im System Schule.

Alle unsere Angebote sind zudem kostenfrei.

Ablauf der Beratung

In einem ersten Gespräch, das in der Regel telefonisch stattfindet, wird das genaue Anliegen geklärt und die ersten Schritte vereinbart.

Grundsätzlich gilt für schulpsychologische Beratung Methodenfreiheit bei der Bearbeitung eines Problems. Das heißt, dass die von uns angebotenen schulpsychologischen Maßnahmen an den Erfordernissen des Einzelfalls orientiert und individuell geplant werden. Unter diese Maßnahmen fallen u.a. telefonische oder persönliche Beratungsgespräche, Testdiagnostik, Verhaltensbeobachtung und Informationsvermittlung. Ziel der Beratung ist es, gemeinsam neue Perspektiven und Lösungsansätze zu entwickeln und die Ressourcen der Beteiligten im Sinne einer „Hilfe zur Selbsthilfe“ nachhaltig zu aktivieren.

Im Rahmen der Beratung können auch weitere Hilfesysteme einbezogen werden bzw. eine Begleitung oder Weitervermittlung dorthin notwendig sein.