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Regionalentwicklung

Bauleitplanung

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger ist die jeweilige Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.

Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne. Ein Bebauungsplan, der jeweils für einzelne Baugebiete aufgestellt wird, ist für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürgerschaft entscheidend. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.

 

Aufgaben

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde nimmt als sogenannter Träger öffentlicher Belange Stellung zu allen relevanten Planungen innerhalb des Kreisgebietes, so etwa auch im Rahmen von Aufstellungsverfahren für Bauleitpläne der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. In diese Stellungnahmen fließen vor allem städtebauliche und planungsrechtliche Beurteilungen ein.

Alle anderen Dienststellen, deren Belange ebenfalls von der jeweiligen Planung berührt sind, wie z. B. die untere Naturschutzbehörde oder die untere Denkmalschutzbehörde, werden ebenfalls im Aufstellungsverfahren beteiligt. Der Fachdienst Regionalentwicklung bündelt die einzelnen Stellungnahmen innerhalb der Kreisverwaltung und leitet diese an die planende Kommune oder das von ihr beauftragte Planungsbüro weiter.

Ähnlich verhält es sich bei straßenrechtlichen oder eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren. Hierbei richtet der Fachdienst Regionalentwicklung eine zusammenfassende Stellungnahme allerdings nicht an eine einzelne Kommune, sondern an die mit dem Verfahren befasste Anhörungsbehörde.

Außerdem vertritt der Fachdienst Regionalentwicklung den Kreis Rendsburg-Eckernförde nach außen bei Verfahren der Raumordnung der Landesplanungsbehörde, beispielsweise im Zusammenhang mit der geplanten Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II.

Darüber hinaus wenden sich die kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden bei Bedarf in Planungsfragen oder Fragen der Ortsentwicklung ratsuchend an den Fachdienst Regionalentwicklung.