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Rentenangelegenheiten

Hilfe bei Rentenantragstellung

und Erteilung von Auskünften in Angelegenheiten der Rentenversicherung

Das Versicherungsamt ist zuständig für Auskünfte über das Leistungs- und Beitragsrecht der gesetzlichen Sozialversicherung sowie bei der Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung und allen Rentenanträgen der Deutschen Rentenversicherung behilflich.

Notwendige Unterlagen

Nach vorheriger Absprache entsprechend des zu stellenden Antrages

Kosten

Gebührenfrei