Kosten der Unterkunft
Kosten der Unterkunft
Kosten der Unterkunft im Rahmen der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zu den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zählen auch die Kosten der Unterkunft (KdU) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, soweit diese angemessen sind. Was unter „angemessen“ zu verstehen ist, bestimmt der Gesetzgeber nicht, sondern ist unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten vor Ort durch ein schlüssiges Konzept festzulegen. Dabei sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes zu berücksichtigen und anerkannte mathematisch-statistische Grundsätze einzuhalten.
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist Träger der Leistungen für die Unterkunft sowohl nach dem SGB XII als auch nach dem SGB II. Er hat 2013 ein schlüssiges Konzept (Mietwerterhebung) extern erstellen und im zweijährigen Rhythmus fortschreiben lassen.
Die erhobenen und ausgewerteten Daten unter Berücksichtigung der Struktur des örtlichen Wohnungsmarktes ergeben für das Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde vier Vergleichsräume, in denen Richtwerte für die Prüfung der abstrakten Angemessenheit von Unterkunftskosten (Bruttokaltmiete ohne Heizkosten) zur Anwendung kommen. Eine ab dem 01.07.2026 gültige Richtwert-Tabelle finden Sie hier. Eine Übersicht der Vergleichsräume wiederum an dieser Stelle.
Nehmen Sie vor der Anmietung von Wohnraum bitte Kontakt mit der für Sie zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung bzw. dem für Sie zuständigen Leistungszentrum des Jobcenters Rendsburg-Eckernförde auf.
Aktuelles
Ab Juli 2026 gelten höhere Richtwerte für Mietkosten für Sozialleistungsbezieher
Rendsburg/Eckernförde - Wieviel darf eine Wohnung für Sozialleistungsbezieher im Kreis Rendsburg-Eckernförde kosten? Um diese Frage zu beantworten, führt der Kreis Rendsburg-Eckernförde regelmäßig eine Mietwerterhebung für das Kreisgebiet durch. Denn der Kreis ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten der Unterkunft im angemessenen Umfang zu übernehmen. Dies gilt für Bedarfsgemeinschaften nach dem Grundsicherungsgeld (SGB II) und im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII). Auf der Basis eines „schlüssigen Konzepts“ soll alle zwei Jahre eine angemessene Referenzmiete neu ermittelt werden.
Die aktuelle Untersuchung des Wohnungsmarktes hat ergeben, dass für alle Bedarfsgemeinschaften (Single- oder Mehrpersonenhaushalte) höhere Richtwerte für die Kosten der Unterkunft ab 1. Juli 2026 gelten. Die Richtwerte in den vier Vergleichsräumen „Rendsburg und Umland“, „Umland Kiel“, „Eckernförde und Umland“ und „Umland Neumünster“ sind zwischen 0,8 und knapp 24 Prozent angepasst worden. Die Gründe für die Steigerungen sind vielfältig: Unter anderem gibt es einen Mangel an bezahlbarem Wohnraum, geringe Neubauaktivitäten aufgrund gestiegener Baukosten oder Zinsen und eine Zunahme von Single-Haushalten. Die neuen Richtwerte sind auf der Homepage des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu finden:
https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/familie-soziales/kosten-der-unterkunft
Anfang 2026 führte ein Beratungs- und Marktforschungsunternehmen im Auftrag des Kreises eine breit angelegte Mietwerterhebung durch, um die Richtwerte der angemessenen Unterkunftskosten im Kreisgebiet zu aktualisieren. In dem „schlüssigen Konzept“ sind nach mathematisch-statistischen und wissenschaftlichen Kriterien die angemessenen Kosten für Wohnungen des einfachen Standards im Kreis abgebildet. Einfacher Standard heißt, eine Wohnung ist zweckmäßig und funktional ausgestattet und erfüllt damit die Wohn-Grundbedürfnisse.Die Datenerhebung zur Untersuchung des Wohnungsmarktes erfolgte auf freiwilliger Basis. Es wurden private und gewerblich Vermietende bei der großangelegten Umfrageaktion befragt. Neben Bestandsmieten wurden auch aktuelle Angebotsmieten (Zeitungsinserate, Internetportale) bei der Berechnung der angemessenen Mietpreise zu Grunde gelegt. Insgesamt konnten 7.912 Bestandsmieten, 3.150 Angebotsmieten und 833 Neuvertragsmieten des maßgeblichen Wohnungsmarktes in die Auswertung einfließen. Es sind ausschließlich anonymisierte Daten erfragt worden. Der Fachdienst Soziales und Eingliederungshilfen ist dankbar für die rege Teilnahme der Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Auf Basis dieses Konzeptes ergeben sich Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für die angemessene Bruttokaltmiete (Kaltmiete plus Nebenkosten wie z.B. Müllabfuhr oder Treppenhausreinigungskosten, ohne Heizungs- und Warmwasserkosten) im Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Inga Lange, Pressesprecherin | Kreis Rendsburg-Eckernförde | Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg | Telefon 04331 202-145 | E-Mail: pressestelle[at]kreis-rd.de | www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de