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Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft im Rahmen der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Zu den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zählen auch die Kosten der Unterkunft (KdU) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, soweit diese angemessen sind. Was unter „angemessen“ zu verstehen ist, bestimmt der Gesetzgeber nicht, sondern ist unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten vor Ort durch ein schlüssiges Konzept festzulegen. Dabei sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes zu berücksichtigen und anerkannte mathematisch-statistische Grundsätze einzuhalten. 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist Träger der Leistungen für die Unterkunft sowohl nach dem SGB XII als auch nach dem SGB II. Er hat 2013 ein schlüssiges  Konzept (Mietwerterhebung) extern erstellen und im zweijährigen Rhythmus fortschreiben lassen.  

Die erhobenen und ausgewerteten Daten unter Berücksichtigung der Struktur  des örtlichen Wohnungsmarktes ergeben für das Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde fünf Vergleichsräume, in denen Richtwerte für die Prüfung der abstrakten Angemessenheit von Unterkunftskosten (Bruttokaltmiete ohne Heizkosten) zur Anwendung kommen. Eine ab dem 01.07.2022 h gültige Richtwert-Tabelle finden Sie hier. Eine Übersicht der Vergleichsräume wiederum an dieser Stelle.

 

Nehmen Sie vor der Anmietung von Wohnraum bitte Kontakt mit der für Sie zuständigen  Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung bzw. dem für Sie zuständigen Leistungszentrum des Jobcenters Rendsburg-Eckernförde auf.

Gesetzliche Grundlagen

  • § 35 SGB XII
  • § 22 SGB II

Kosten

Gebührenfrei

Aktuelles

Pressemitteilung  - 27. Juni 2022

Mietwerterhebung 2022

Wieviel darf eine Wohnung für Sozialleistungsbezieher im Kreis Rendsburg-Eckernförde kosten? 
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten der Unterkunft für die Bedarfsgemeinschaften nach dem Arbeitslosengeld II und im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII) im angemessenen Umfang zu übernehmen. Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, führt der Kreis Rendsburg-Eckernförde regelmäßig eine Mietwerterhebung für das Kreisgebiet durch. Notwendig ist diese Erhebung, weil das Bundessozialgericht wiederholt in seiner Rechtsprechung die Kommunen aufgefordert hat, die Bestimmung der angemessenen Referenzmiete auf der Basis eines „schlüssigen Konzeptes“ vorzunehmen und diese alle zwei Jahre anzupassen.

Anfang dieses Jahres wurde im Auftrag des Kreises eine breit angelegte Mietwerterhebung durch ein Forschungsinstitut durchgeführt, um die Richtwerte der angemessenen Unterkunftskosten im Kreisgebiet zu aktualisieren. In dem „schlüssigen Konzept“ sind nach mathematisch-statistischen und wissenschaftlichen Kriterien die angemessenen Kosten für Wohnungen des einfachen Standards im Kreis Rendsburg-Eckernförde abgebildet. Die Datenerhebung zur Untersuchung des Wohnungsmarktes erfolgte auf freiwilliger Basis. Es wurden bei der an private und gewerblich Vermietende gerichteten, großangelegten Umfrageaktion neben Bestandsmieten auch aktuelle Angebotsmieten (Zeitungsinserate, Internetportale) bei der Berechnung der angemessenen Mietpreise zu Grunde gelegt. Insgesamt konnten 8.081 Bestandsmieten, 2.846 Angebotsmieten und 846 Neuvertragsmieten des maßgeblichen Wohnungsmarktes in die Auswertung einfließen. Es sind ausschließlich anonymisierte Daten erfragt worden. An dieser Stelle bedankt sich der Fachdienst Soziale Sicherung für die rege Teilnahme bei den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

Auf Basis dieses Konzeptes ergeben sich Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für die angemessene Bruttokaltmiete (Kaltmiete mit "kalten" Nebenkosten) im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Das unterschiedliche Mietniveau im Kreisgebiet wird durch fünf regionale Vergleichsräume abgebildet. Die Untersuchung des Wohnungsmarktes hat ergeben, dass sich für alle Bedarfsgemeinschaften höhere Richtwerte für die Kosten der Unterkunft ergeben, die ab 01. Juli 2022 gelten. 

Pressemitteilung  -  5. Januar 2022

Befragung der Vermieterinnen und Vermieter im Kreis Rendsburg-Eckernförde – die Kreisverwaltung bittet um Unterstützung

Wie hoch sind die Wohnungsmieten im Kreis Rendsburg-Eckernförde und welche Kosten gelten als angemessen bei der Bewilligung von Sozialleistungen (Grundsicherung für Arbeitsuchende – SGB II / Sozialhilfe – SGB XII)? Diese Fragen sollen mit Hilfe einer Mietwerterhebung durch ein „Schlüssigen Konzeptes“ für den Kreis Rendsburg-Eckernförde beantwortet werden, um eine rechtssichere Grundlage für die Berechnung der Kosten der Unterkunft gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zu erhalten.

Mit in regelmäßigen Abständen zu erfolgender Erstellung dieses „Schlüssigen Konzeptes“ zur Mietwerterhebung hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde als Träger der Sozialhilfe das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte aus Hamburg beauftragt. Um das Mietpreisniveau im Kreisgebiet zuverlässig und repräsentativ ermitteln zu können, wird eine möglichst breite Datengrundlage benötigt. In den vergangenen Wochen wurden bereits die bekannten Wohnungsunternehmen im Kreisgebiet befragt. Nun soll eine ergänzende Befragung von privaten Vermieterinnen und Vermietern folgen. Hierzu werden in den nächsten Tagen 4.000 Schreiben des Kreises Rendsburg-Eckernförde mit Fragebögen zur Mietwerterhebung versandt. Der Versand dieser Schreiben erfolgt über die AWR Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH, da auf deren Adressdaten zurückgegriffen wird.

Die Daten werden anonymisiert erhoben, die zum Abschluss erstellte Übersicht lässt keinen Rückschluss auf einzelne Mietende oder Vermietende zu. Der Datenschutz wird zu jeder Zeit gewahrt.

Es ist die Teilnahmebereitschaft und Unterstützung der angeschriebenen Vermieterinnen und Vermieter gefragt. Je höher der Rücklauf der versandten Fragebögen ist, desto verlässlicher kann das aktuelle Mietpreisniveau im Kreisgebiet abgebildet werden. Damit können im Kreis Rendsburg-Eckernförde zukünftig die Leistungen für die Unterkunftskosten angepasst und in angemessenem und gerechtem Umfang gewährt werden. Gleichzeitig erfolgt ein wichtiger Schritt zur Versorgung der Leistungsberechtigten mit dem ihnen zustehenden Wohnraum. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde bittet um rege Beteiligung an der Datenerhebung. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig und kostenlos.

Ansprechpartnerin:
Frau Möllgaard
Fachdienst Soziales und Eingliederungshilfen
Kathrin.moellgaard@kreis-rd.de
Telefon: 04331/202496