Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Einbürgerungskampagne

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde will mehr Menschen motivieren, sich für eine Einbürgerung zu entscheiden. Um mehr Aufmerksamkeit für das Thema Einbürgerung zu erzeugen, organisiert die Einbürgerungskampagne des Kreises Rendsburg-Eckernförde vielseitige Maßnahmen und Projekte. 

In den vergangenen Jahren sind die Einbürgerungszahlen in Schleswig-Holstein zurückgegangen, während der Anteil von Ausländerinnen und Ausländern an der Gesamtbevölkerung kontinuierlich gestiegen ist. Dabei ist die Einbürgerung ein wichtiger Meilenstein im Integrationsprozess, was man schon an den vielfältigen Voraussetzungen erkennen kann, die Einbürgerungswillige erfüllen müssen.

Dazu gehören ein ausdrückliches Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, Sprachkenntnisse, wirtschaftliche Integration, die Kenntnis über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie grundsätzlich die Bereitschaft, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. 

Ziel der Kampagne ist es, diejenigen Personen zu informieren, die die staatsangehörigkeitsrechtlichen Voraussetzungen fast oder bereits erfüllen, aber noch keinen Einbürgerungsantrag gestellt haben. Dadurch sollen mehr Menschen motiviert werden, sich für eine Einbürgerung zu entscheiden. Im Fokus stehen unter anderem junge Menschen, die hier zur Schule gegangen oder aufgewachsen sind. Auch kann die Aussicht auf eine Einbürgerung einen Anreiz darstellen und sich positiv auf die Integrationsbemühungen auswirken.

Auf diesen Webseiten erfahren Sie unter anderem, welche Voraussetzungen Sie für eine Einbürgerung erfüllen sollten und welche Vorteile eine Einbürgerung mit sich bringt. 

Falls Sie sich unsicher sind, ob eine Einbürgerung für Sie in Frage kommt, oder wenn Sie Fragen rund um die Themen der Einbürgerungskampagne haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kampagne gerne zur Verfügung.

Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO

Die Einbürgerungsbehörde verarbeitet für Anschreiben im Rahmen der Einbürgerungskampagne des Landes Schleswig-Holstein personenbezogene Daten. Das sind Name, Geburtsdatum, Anschrift und Ausländereigenschaft. Diese Datenstammen aus der Fachanwendung der zuständigen Ausländerbehörde. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Landesdatenschutzgesetzes.

Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist der Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat, Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg, 04331-202-0, info[at]kreis-rd.de.

Den örtlichen Datenschutzbeauftragten des Kreises, Herrn Kock, erreichen Sie bei Fragen zum Datenschutz und zur Wahrnehmung Ihrer Rechte unter folgenden Kontaktdaten: Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg, 04331-202-0, info[at]kreis-rd.de.

Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Beschwerderecht

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Dies ist die/ der Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein.

Wenn Sie sich an die/den Landesbeauftragte/n für den Datenschutz wenden möchten, können Sie folgende Kontaktdaten verwenden:

ULD – Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein
Holstenstraße 98
24103 Kiel

E-Mail: mail[at]datenschutzzentrum.de
Telefon: 0431 988-1200 
Fax: 0431 988-1223

Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter www.datenschutzzentrum.de entnehmen.