Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Allgemeine Informationen

Untere Bauaufsichtsbehörde

Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist im Wesentlichen für folgende Punkte zuständig:

  • Bearbeitung von Bauanträgen und Vorbescheidsanträgen
  • Genehmigungsfreistellungen nach § 62 der Landesbauordnung
  • Überprüfung und Überwachung von baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung (z. B. im Rahmen von Brandverhütungsschauen und wiederkehrenden Prüfungen)
  • Erlass und Vollziehung von Bauordnungsverfügungen (z. B. Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen, Baubeseitigungen)
  • Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen sowie der kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden in schwierigen baurechtlichen Fragen
     

Beratung und Erreichbarkeit:

Für allgemeine Auskünfte erreichen Sie und unter bauamt[at]kreis-rd.de sowie über unser Bürgerbüro unter der Telefonnummer +49 4331 202-7052.

Bitte melden Sie sich auf diesem Weg auch, wenn Sie Ihre Ansprechperson nicht direkt erreichen.

Nutzen Sie in Zweifelsfällen gern das Angebot einer Bauberatung. Die Bauberatung ist gebührenfrei. Sie erhalten von den Ansprechpersonen der Bauaufsicht eine kompetente Auskunft, ob, und falls unter welchen Voraussetzungen, das geplante Vorhaben zugelassen werden kann. Dafür ist es wichtig, dass Sie uns möglichst umfangreiche Informationen übermitteln. Für Ihre Planungssicherheit ist es wichtig, wenn Genehmigungshindernisse frühzeitig erkannt und gegebenenfalls unter Einbeziehung von Fachbehörden oder durch eine entsprechende Umplanung - soweit möglich -  beseitigt werden können. Bitte beachten Sie aber, dass eine Beratung rechtlich unverbindlich ist. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wählen Sie bitte den Weg der Bauvoranfrage.

Um auf Ihr Anliegen bestmöglich eingehen zu können und damit Sie Ihre zuständigen Ansprechperson auch erreichen, vereinbaren Sie möglichst vorab einen telefonischen oder persönlichen Termin. Nutzen Sie hierür unsere Online-Terminvergabe (klicken Sie: hier) oder rufen Sie uns über die Nummer +49 4331 202-7052 an.

Auf diese Weise können wir im Vorfeld Ihres Termins ggf. erforderliche Prüfungen vornehmen und Ihnen ggf. schon im 1. Termin die gewünschte Auskunft erteilen.

Ihre Ansprechpartner finden Sie hier:  Zuständigkeiten


Weitere Informationen zum Fachdienst Bauaufsicht und wichtige Informationen für die am Bau beteiligten Personen finden Sie auf der Seite Formulare.

Hilfreiche Tipps

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde möchte die Bearbeitungszeit von Bauanträgen weiter bzw. wieder verkürzen. Es lässt sich feststellen, dass allein durch interne Maßnahmen sich die Bearbeitungszeit nicht kurzfristig reduzieren lässt.

Das liegt auch daran, dass sich die Bearbeitung der Anträge teilweise unnötig verlängert. Gründe dafür sind oftmals fehlende Antragsunterlagen, die eine zeitintensive Nachforderung erforderlich machen und eine abschließende Beurteilung des Bauantrages durch die Bauaufsichtsbehörde verzögern.

Im Interesse der Bauherren mit vollständigen Bauanträgen wird der Kreis Rendsburg-Eckernförde daher ab dem 01.02.2022 folgende Änderungen in der Bearbeitung einführen:

 

Checklisten

Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft bei eingehenden Bauanträgen in einem ersten Schritt, ob die Mindestanforderungen für eine weitere Bearbeitung erfüllt sind. Anhand von „Checklisten“ wird geprüft, ob für die jeweiligen Bauvorhaben die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen (Vollständigkeitsprüfung).

 

Die hier veröffentlichten „Checklisten“ sollen Sie und Ihre Entwurfsverfasserin bzw. Ihren Entwurfsverfasser darin unterstützen, dass möglichst alle für das jeweilige Bauvorhaben erforderlichen Bauvorlagen nach der Bauvorlagenverordnung rechtzeitig erstellt werden. Die Listen sind lediglich als Anhaltspunkt zu verstehen. Welche Bauvorlagen für das jeweils geplante Bauvorhaben tatsächlich bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden müssen, haben Sie bzw. Ihre Entwurfsverfasserin oder Ihr Entwurfsverfasser eigenständig zu prüfen.

Nachforderung von Bauvorlagen

Fehlen Unterlagen, so erhalten die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein Schreiben mit der Bitte, die fehlenden Unterlagen innerhalb von zwei bzw. drei Wochen nachzureichen. Die Frist wird danach bemessen, ob es sich um eine einfach nachzureichende Nachforderung wie bspws. einen einfachen Lageplan oder eine Betriebsbeschreibung oder ähnliches handelt.

  • Für diese Nachforderung von Bauvorlagen wird künftig nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht 100 Euro je schriftlicher Nachforderung erhoben.

Werden die angeforderten Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bauaufsichtsbehörde die weitere Behandlung des Antrages gemäß § 69 Abs. 2 S. 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein kostenpflichtig zurückweisen und den Antrag unbearbeitet zurücksenden.

Darüber hinaus können im Rahmen der inhaltlichen Prüfung eines vollständigen Bauantrages weitere Unterlagen wie beispielsweise statische Berechnungen oder Immissionsschutzgutachten erforderlich werden. Für diese Unterlagen wird die Bauaufsichtsbehörde künftig eine Nachfrist von vier bis sechs Wochen einräumen. Liegen die nachgeforderten Unterlagen nach Fristende nicht vor, wird der Bauantrag aus materiell-rechtlichen Gründen abgelehnt.

 

Hinweis zu privilegierten Photovoltaik-Freiflächenanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 b BauGB

Art und Umfang der Bauvorlagen können Sie den nachstehenden Checklisten für die wichtigsten Bauvorhaben entnehmen:

Für die Erstellung des Entwurfs und der Bauvorlagen benötigen Sie eine(n) fachkundige(n) Entwurfsverfasser/in. Sie/er kann Ihnen zu diesem Thema weitere Informationen geben.

Informationen zum Genehmigungsfreistellungsverfahren
Informationen zum normalen Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBO
Informationen zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBO
Informationen zum Vorbescheidsverfahren nach § 75 LBO
Hinweis zu privilegierten PV-Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 b BauGB

Aktuelle Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Landes Schleswig-Holstein können Sie unter der Internet-Adresse http://sh.juris.de/buergerservice.html abrufen.

Die Daten werden monatlich aktualisiert, sodass recht frühzeitig „Lesefassungen“ geänderter Rechtsvorschriften vorliegen.
Recherchieren können Sie mit Hilfe von Stichworten.

Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 71, 24105 Kiel (Tel.: 0431 / 57 06 50) hat auf ihrer Homepage unter http://www.aik-sh.de (Rubrik „Expertensuche“) eine Maske zur Suche von Architektinnen und Architekten, Innen- und Landschaftsarchitektinnen und -architekten, Stadtplanerinnen und Stadtplanern sowie Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieuren eingerichtet.

Ganz nach Wunsch kann das Suchergebnis nach Postleitzahl, Ort oder Kreis oder auch nach dem Namen der Büroinhaberin oder des Büroinhabers eingegrenzt werden.
Als Suchergebnis werden Namen, Adresse, Telefon- und Telefaxnummer und – soweit vorhanden – E-Mail-Verbindung des jeweiligen Büros angezeigt. Darüber hinaus führt ein Link direkt zur Homepage des Büros, sofern diese bei der Kammer bekannt ist.

Unter der Rubrik „Fachkräfte“ finden sich darüber hinaus die Listen der von der Kammer öffentlich bestellten Sachverständigen, die Beraterliste für energetische Gebäudeoptimierung und die Liste der Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde bietet Ihnen einen Investitionsleitfaden​​​​​​​​​​​​​​ für einige wichtige und kurze Informationen an, um Ihnen einerseits die verschiedenen und notwendigen Schritte zu erläutern und Ihnen andererseits wichtige Informations- und Ansprechpersonen zu nennen.