Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Amtsvormund-/Pflegschaft

Können oder dürfen Eltern das Sorgerecht für ein Kind teilweise oder vollständig nicht mehr ausüben, bedarf es des Einsatzes eines Vormundes oder eines/r Ergänzungspflegers/in.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Eltern aus tatsächlichen Gründen wie Versterben, Krankheit oder Aufenthalt im Ausland das Sorgerecht nicht ausüben können oder ein Familiengericht aufgrund von Kindeswohlgefährdung einen Sorgerechtsentzug beschlossen hat.

Kinder von minderjährigen Eltern erhalten per Gesetz einen Vormund.

Eine Vormundschaft umfasst das gesamte Sorgerecht, eine Ergänzungspflegschaft hingegen nur Teile wie z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Gesundheitsfürsorge.

Eine Amtsvormundschaft oder -pflegschaft entsteht, wenn das Familiengericht das Jugendamt zum gesetzlichen Vertreter bestimmt, weil keine andere geeignete Person zur Verfügung steht.

Eine Vormundschaft/Pflegschaft endet mit Volljährigkeit des Kindes, wenn das Gericht den Wegfall der Notwendigkeit einer Vormundschaft oder Pflegschaft feststellt oder - bei einer gesetzlichen Vormundschaft - wenn die Mutter volljährig wird.

​​​​​​​Vormundschaft als Ehrenamt

In Deutschland gibt es vier Formen der Vormundschaft: die Amts-, die Vereins-, die Berufs- und die ehrenamtliche Einzelvormundschaft.

Generell hat der Einsatz eines ehrenamtlichen Vormundes oder Pflegers Vorrang vor den anderen Formen.

Die Eltern können Personen bestimmen, die im Falle ihres Versterbens oder Verhindert-Seins das Sorgerecht übernehmen sollen. Das Familiengericht prüft bei Bedarf die Eignung dieser oder anderer vom Jugendamt vorgeschlagener Personen.   

Bei einem ehrenamtlichen Vormund ist aufgrund seiner Motivationslage - so das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz - „am ehesten eine familiär geprägte persönliche Beziehung zum Mündel zu erwarten“, außerdem ist es wahrscheinlicher als bei einem hauptamtlich beschäftigten Vormund mit bis zu 50 Mündeln, dass er sein Mündel über die Schwelle der Volljährigkeit hinaus weiter begleitet.

Seit 2017 baut der Kreis Rendsburg-Eckernförde in Kooperation mit dem Diakonischen Werk ein Netzwerk zur Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Vormundschaft auf.

Ziel ist, möglichst vielen im Kreis lebenden Minderjährigen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, eine ehrenamtlich engagierte Person zur Seite zu stellen und damit die persönliche Vertretung und einen intensiven Beziehungsaufbau zu fördern und zu optimieren.

An diesem Ehrenamt Interessierten bieten die Koordinierungsstelle Vormundschaft des Kreises sowie das Diakonische Werk weiterführende Informationen, Beratung, Schulung und Begleitung an.