In diesem Jahr finden in Schleswig-Holstein die Wahlen für das Ehrenamt der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 statt.
Nachdem die tierärztlichen Untersuchungen keinen weiteren Verdacht auf das Vorliegen einer Erkrankung von Hausgeflügel an Geflügelpest ergeben haben, kann die durch Allgemeinverfügung vom 18.01.2023 festgelegte Überwachungszone mit Wirkung vom 25.02.2023 aufgehoben werden.
Am 17.01.2023 wurde der Ausbruch der Geflügelpest in drei Geflügelhaltungen in der Gemeinde Negenharrie festgestellt. Nachdem die tierärztlichen Untersuchungen keinen weiteren Verdacht auf das Vorliegen einer Erkrankung von Hausgeflügel an Geflügelpest ergeben haben, kann die Schutzzone mit Wirkung vom 16.02.2023 aufgehoben werden.