Öffentliche Zustellung gem. § 155 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -) für Herrn Abdul Moneam Alnasif.
Veterinäramt schätzt Risiko für gewerbliche Geflügelhaltung weiterhin als hoch ein und verlängert die Pflicht für Halter mit mehr als 49 Tieren, diese im Stall zu halten und nicht auf die Auslaufflächen zu lassen.
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2026 über die Verlängerung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Haltungen ab 50 Stück Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel anderer Arten zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis.
Satzung im Kreis Rendsburg-Eckernförde vom 19.12.2005 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 17.11.2025 und
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten vom 19.12.2005 in der Fassung der 17. Änderung vom 17.11.2025