Außerschulische Lernorte
Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Reise- und Transportkosten bei dem Besuch außerschulischer Lernorte und möglicher Ausbildungsstätten seit dem 01.07.2021
Am 19.12.2022 hat der Kreistag beschlossen, auch in den Haushaltsjahren 2023 bis 2026 finanzielle Mittel für die oben genannte Förderrichtlinie in den Haushalt einzustellen.
Förderfähig sind die Transport- bzw. Reisekosten für Fahrten zu außerschulischen Lernorten innerhalb Schleswig-Holsteins, die als Tagesausflug erfolgen.
Klassenfahrten oder mehrtägige Ausflüge sind nicht förderfähig.
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 100 % der Reise- bzw. Transportkosten.
Übernommen werden dabei lediglich Kosten von Drittanbietern wie Reiseunternehmen und/oder Busunternehmen sowie Kosten für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, soweit keine Zeitfahrkarten vorhanden sind.
Kosten für Fahrgemeinschaften sowie den Transport durch Lehrerinnen oder Eltern werden nicht übernommen.
Kosten für Fahrgemeinschaften sowie die Beförderung durch Lehrkräfte, Betreuungspersonal oder Eltern werden nicht übernommen.
Antragsberechtigt sind Schulen, Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit Standort im Kreis Rendsburg-Eckernförde sowie deren Träger.
Der Antrag ist mindestens 3 Wochen vor der geplanten Fahrt einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Auszahlungen um Erstattungen handelt. Die Zahlung der Rechnung innerhalb des vorgegebenen Zahlungsziels liegt in der Verantwortung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers.
Die Auszahlungen der Erstattungen erfolgen zweimal monatlich, jeweils zu Beginn und Mitte eines Monats.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses sind der beiliegenden Förderrichtlinie zu entnehmen.