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Familienhilfen

Familienhilfen nach § 31 SGB VIII

Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung gem. §31 SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) für Familien. Sie soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen. Ziel ist die Verbesserung der Situation der Kinder in der Familie.

Wenn sozialpädagogische Familienhilfe erforderlich ist, liegen meist komplexe und vielschichtige Problemsituationen oder kindeswohlgefährdende Situationen in der Familie zugrunde. Die Familienhilfe zielt daher darauf ab, sowohl sozialpädagogisch-therapeutische, als auch lebenspraktische Ansätze zu bieten, stets unter Berücksichtigung der familiären Situation.

 

Zu den pädagogischen Arbeitsweisen der SPFH gehören u.a. folgende Methoden:

  • Die Fachkraft arbeitet meist aufsuchend im privaten Lebensbereich der Familie auf der Grundlage eines aktuellen Hilfeplanes.
  • Es finden Elterngespräche statt, ebenso Einzelgespräche und Familiengespräche sowie Gespräche mit wichtigen Bezugspersonen.
  • Es werden beispielhaft Alltagssituationen sowohl mit der ganzen Familie als auch mit einzelnen Familienmitgliedern aufgegriffen und Erprobungsfelder geschaffen.
  • Krisensituationen werden aufgegriffen und es wird an Lösungen gearbeitet. Dabei steht die Sicherstellung des Kindeswohls im Vordergrund.
  • Die SPFH arbeitet mit den Eltern an der Stärkung der Elternrolle und der Festigung oder Weiterentwicklung ihrer erzieherischen Fähigkeiten, z. B. Erstellung von Zeit- und Arbeitspläne, Bearbeitung vereinbarter Teilziele mit den Beteiligten orientiert am Hilfeplan
  • Die SPFH arbeitet mit den Regelangeboten wie z. B. Schulen, Kitas oder anderen Regelangeboten im direkten sozialen Umfeld mit der Familie zusammen, um ein Netzwerk im Sozialraum zu schaffen.

 

Die SPFH ist als Hilfe zur Selbsthilfe konzipiert. Als beendet gilt sie, wenn die vereinbarten Ziele in der Hilfeplanung mit dem Jugend- und Sozialdienst erreicht wurden und sich das familiäre System tragfähig stabilisiert und sich die Stressfaktoren im Zusammenleben zwischen Eltern und Kindern maßgeblich reduziert haben.

 

SPFH ist zeitintensiv und erfordert von den Familienmitgliedern ein aktives Mitarbeiten. Insbesondere die Eltern sind gefordert sich und ihr erzieherisches Verhalten immer wieder in Frage zu stellen und bereit sein, sich weiterzuentwickeln. Die Familie wird dabei in der Regel in ihrer häuslichen Umgebung aufgesucht.

 

Für die Gewährung einer SPFH müssen die Eltern/Personensorgeberechtigten Kontakt zu der für sie zuständigen pädagogischen Fachkraft vom Jugend- und Sozialdienst aufnehmen und einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen.