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Blindenhilfe

Ergänzend zum Landesblindengeld kann ebenfalls für die durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen eine Blindenhilfe beantragt werden. Dabei handelt es sich um eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), die abhängig ist vom Einkommen und Vermögen.

Der Nachweis der Blindheit erfolgt durch einen Feststellungsbescheid des Landesamtes für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ (Blindheit). Nähere Informationen erhalten Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein. Dort kann ein entsprechender Antrag und ein Merkblatt heruntergeladen werden.

Für die Gewährung der Blindenhilfe sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.

Um prüfen zu können, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Blindenhilfe vorliegen, ist ein Formantrag auszufüllen, zu unterschreiben und mit den entsprechenden Nachweisen vorzulegen. Ein Antragsformular für die Blindenhilfe steht in auf dieser Seite unter der nebenstehenden Rubrik „Downloads“ zur Verfügung. Darüber hinaus gibt auch die für Ihren Wohnort zuständige Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung Leistungsanträge aus und leitet sie später an die Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde, Fachdienst Soziales und Eingliederungshilfen, zur Bearbeitung weiter. Natürlich können Sie die Unterlagen auch direkt an die Kreisverwaltung schicken. Der Versand kann postalisch erfolgen oder digital an soziale.sicherung[at]kreis-rd.de

Aufgrund der elektronischen Aktenführung werden Ihre Papierunterlagen eingescannt. Für eine möglichst reibungslose Verarbeitung übersenden Sie deshalb bitte keine Originalunterlagen und verzichten Sie auf Büro- oder Heftklammern.

Sofern Sie Ihre Nachweise per E-Mail übersenden möchten, übermitteln Sie uns diese bitte ausschließlich im PDF-Format (keine Fotos/Bilddateien). Bitte bedenken Sie, dass E-Mails mit Postkarten vergleichbar sind und ohne Verschlüsselung das Risiko besteht, dass Dritte Inhalte mitlesen, verändern oder missbrauchen könnten. Nutzen Sie deshalb am besten nur verschlüsselte E-Mails.

Notwendige Unterlagen

  • ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII (Blindenhilfe)
  • Nachweise zu den Antragsangaben (z. B. zu den Einkünften, dem Vermögen, den Unterkunftskosten, den Versicherungsbeiträgen usw.)

Kosten

Gebührenfrei