Jugendarbeit
Der Kreis fördert die Jugendarbeit gemäß seiner Richtlinie. Die Kooperationspartner sind nachstehend dargestellt, zu denen weitere Informationen aufgerufen werden können.
Kreisjugendring Rendsburg-Eckernförde
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde findet sich ein vielfältiges Angebot offener und verbandlicher Jugendarbeit. Sie umfasst bestimmte Angebote und offene Angebote.
Zu den gesetzlichen Aufgaben nach dem SGB VIII gehören:
- Förderung der Jugendarbeit (§ 11)
- Förderung der Jugendverbandsarbeit (§ 12)
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat einige Aufgaben aus dem Bereich der Jugendarbeit zur Durchführung an den Kreisjugendring Rendsburg-Eckernförde e. V. übertragen. Hierzu gehören:
- Organisation und Abwicklung des Jugendferienwerks gemäß der Richtlinie des Landes
- Bearbeitung der Anträge auf Verdienstausfall bei Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit gemäß der Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein
- Abwicklung der Anträge gemäß der Förderrichtlinie für die Jugendarbeit
- Anträge auf Ausstellung einer JULEICA - sowohl für Cardersatz als auch für Erst- und Neuausstellung
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des KJR Rendsburg-Eckernförde e. V.
Kreisjugendring Rendsburg-Eckernförde
Geschäftsstelle
Am Holstentor 7 - 9
24768 Rendsburg
Telefon.: +49 4331 4397260
E-Mail: buero[at]kjr-rd-eck.de
Homepage: KJR Rendsburg-Eckernförde e. V.
Bürozeiten
Dienstag: 9:00 –12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 –18:00 Uhr
Jeden 3. Donnerstag im Monat findet die Bürozeit im Haus der Jugend „Gleis 3“ statt.
Gleis 3
Parkstr. 15
24594 Hohenwestedt
Hinweis: Außerhalb der Geschäftsstellen sollte in dringenden Fällen Kontakt über die E-Mail-Adresse aufgenommen werden.
FÖRDERUNG VON JUGENDPFLEGEFAHRTEN
Jugendpflegefahrten werden von den Städten und Gemeinden des Kreises in unterschiedlicher Höhe und in unterschiedlichen Verfahren gefördert.
Die jeweiligen Förderungsmodalitäten je Kommune (Höhe der Förderung, zeitlicher Umfang, Verfahrensfragen, etc.) wurden in einer Übersichtstabelle zusammengefasst.
Der Kreis gewährt entsprechend seiner Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit einen Zuschuss für Jugendpflegefahrten. Die Abwicklung erfolgt über den
Kreisjugendring Rendsburg-Eckernförde
Geschäftsstelle
Am Holstentor 7 - 9
24768 Rendsburg
Telefon.: +49 4331 4397260
E-Mail: buero[at]kjr-rd-eck.de
Homepage: KJR Rendsburg-Eckernförde e. V.
Bürozeiten
Dienstag: 9:00 –12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 –18:00 Uhr
Jeden 3. Donnerstag im Monat findet die Bürozeit im Haus der Jugend „Gleis 3“ statt.
Gleis 3
Parkstr. 15
24594 Hohenwestedt
Hinweis: Außerhalb der Geschäftsstellen sollte in dringenden Fällen Kontakt über die E-Mail-Adresse aufgenommen werden.
- Übersichtstabelle der Förderungsmodalitäten je Kommune (Höhe der Förderung, zeitlicher Umfang, Verfahrensfragen, etc.)
- Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit
Jugendsozialarbeit - Streetworkprojekte
Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
Hierzu fördert der Kreis Rendsburg-Eckernförde zwei Streetworkprojekte:
Streetwork versteht sich als mobiles und niedrigschwelliges Angebot, das kurzfristig zur Lösung aktueller Probleme (z.B. Konfliktbearbeitung konkurrierender Gruppen) zur Verfügung steht.
Streetwork-Projekt im Wirtschaftsraum Rendsburg
Service-Büro Baronstraße 9
24768 Rendsburg
+49 (0) 171 326 349 1
Streetwork-Projekt Eckernförde und Umgebung
Eckernförder Beratungs- und Informationszentrum
Gartenstraße 9
24340 Eckernförde
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Träger der freien Jugendhilfe können nach § 75 SGB VIII anerkannt werden, wenn sie
- auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,
- gemeinnützige Ziele verfolgen,
- aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, das sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und
- die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtsverbände sind anerkannte Träger der Jugendhilfe.
Eine Förderung nach den Förderungsgrundsätzen des Kreises für Jugendarbeit setzt eine Anerkennung voraus.
Jugendforen und Zukunftswerkstätten
Kinder und Jugendliche wachsen in den Gemeinden und Städten unseres Kreises auf, werden bei der Gestaltung ihrer Lebensräume jedoch nur selten aktiv beteiligt.
Der Kreis will daher eine verbindende Beteiligungskultur zwischen Politik, Verwaltung und Kindern und Jugendlichen etablieren. Durch die gemeinsame Kozeption, Organisation und Durchführung von Jugendbeiräten, Jugendforen und Zukunftswerkstätten sollen regionale Herausforderungen aus Sicht der Kinder- und Jugendlichen betrachtet, Potenziale freigesetzt und Lösungsansätze gefunden werden. Daraus sollen nachteilige Betiligungsstrukturen entstehen.
Der Kreis stellt in der einmaligen Projektpase im Jahr 2022 insgesamt 5.000 € für die Umsetzung von mindestens 5 Projekten auf kommunaler Ebene zur Verfügung. Eine Eigenbeteiligung der Kommune mit 20 % der Gesamtkosten wird vorausgesetzt, der Zuschuss des Kreises beträgt 80% der Gesamtkosten, maximal jedoch 1.000 €. Der Bewerbungszeitraum ist vom 01.03.2022 bis 31.05.2022 festgelegt.
Achtung: Der Bewerbungszeitraum wurde bis zum 14.08.2022 verlängert!
Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung der Durchführung von Jugendforen und Zukunftswerkstätten unter "Download weitere Informationen".