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Jugendarbeit

Der Kreis fördert die Jugendarbeit gemäß seiner Richtlinie. Die Kooperationspartner sind nachstehend dargestellt, zu denen weitere Informationen aufgerufen werden können.

Kreisjugendring Rendsburg-Eckernförde

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde findet sich ein vielfältiges Angebot offener und verbandlicher Jugendarbeit. Sie umfasst bestimmte Angebote und offene Angebote. 

Zu den gesetzlichen Aufgaben nach dem SGB VIII gehören:

  • Förderung der Jugendarbeit (§ 11)
  • Förderung der Jugendverbandsarbeit (§ 12)


Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat einige Aufgaben aus dem Bereich der Jugendarbeit zur Durchführung an den Kreisjugendring Rendsburg-Eckernförde e. V. übertragen. Hierzu gehören: 

  • Organisation und Abwicklung des Jugendferienwerks gemäß der Richtlinie des Landes
  • Bearbeitung der Anträge auf Verdienstausfall bei Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit gemäß der Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein
  • Abwicklung der Anträge gemäß der Förderrichtlinie für die Jugendarbeit
  • Anträge auf Ausstellung einer JULEICA - sowohl für Cardersatz als auch für Erst- und Neuausstellung

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des KJR Rendsburg-Eckernförde e. V.

Kreisjugendring Rendsburg-Eckernförde
Geschäftsstelle
Am Holstentor 7 - 9
24768 Rendsburg

Telefon.: +49 4331 4397260
E-Mail: buero[at]kjr-rd-eck.de  
Homepage: KJR Rendsburg-Eckernförde e. V.

Bürozeiten

Dienstag: 9:00 –12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 –18:00 Uhr

Jeden 3. Donnerstag im Monat findet die Bürozeit im Haus der Jugend „Gleis 3“ statt.

Gleis 3
Parkstr. 15
24594 Hohenwestedt

Hinweis: Außerhalb der Geschäftsstellen sollte in dringenden Fällen Kontakt über die E-Mail-Adresse aufgenommen werden. 

FÖRDERUNG VON JUGENDPFLEGEFAHRTEN

Jugendpflegefahrten werden von den Städten und Gemeinden des Kreises in unterschiedlicher Höhe und in unterschiedlichen Verfahren gefördert.
Die jeweiligen Förderungsmodalitäten je Kommune (Höhe der Förderung, zeitlicher Umfang, Verfahrensfragen, etc.) wurden in einer Übersichtstabelle zusammengefasst.

Der Kreis gewährt entsprechend seiner Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit einen Zuschuss für Jugendpflegefahrten. Die Abwicklung erfolgt über den

Kreisjugendring Rendsburg-Eckernförde
Geschäftsstelle
Am Holstentor 7 - 9
24768 Rendsburg

Telefon.: +49 4331 4397260
E-Mail: buero[at]kjr-rd-eck.de 
Homepage: KJR Rendsburg-Eckernförde e. V.

Bürozeiten

Dienstag: 9:00 –12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 –18:00 Uhr

Jeden 3. Donnerstag im Monat findet die Bürozeit im Haus der Jugend „Gleis 3“ statt.

Gleis 3
Parkstr. 15
24594 Hohenwestedt

Hinweis: Außerhalb der Geschäftsstellen sollte in dringenden Fällen Kontakt über die E-Mail-Adresse aufgenommen werden. 

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Jugendsozialarbeit - Streetworkprojekte

Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

Hierzu fördert der Kreis Rendsburg-Eckernförde zwei Streetworkprojekte:


Streetwork versteht sich als mobiles und niedrigschwelliges Angebot, das kurzfristig zur Lösung aktueller Probleme (z.B. Konfliktbearbeitung konkurrierender Gruppen) zur Verfügung steht. 

Streetwork-Projekt im Wirtschaftsraum Rendsburg
Service-Büro Baronstraße 9
24768 Rendsburg

+49 (0) 4331 789 330

+49 (0) 171 326 349 1

Streetwork-Projekt Eckernförde und Umgebung
Eckernförder Beratungs- und Informationszentrum
Gartenstraße 9
24340 Eckernförde

+49 (0) 4351 489 419

+49 (0) 176 200 112 67

 streetwork-eckernfoerde[at]web.de

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Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

Träger der freien Jugendhilfe können nach § 75 SGB VIII anerkannt werden, wenn sie 

  1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,
  2. gemeinnützige Ziele verfolgen,
  3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, das sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und 
  4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtsverbände sind anerkannte Träger der Jugendhilfe.
Eine Förderung nach den Förderungsgrundsätzen des Kreises für Jugendarbeit setzt eine Anerkennung voraus.

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Kinder- und Jugendschutz - Kindeswohlgefährdung -; Fachveranstaltungen für Vereine und Verbände zum Thema "Basiswissen zu Schutzkonzepten"

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl ist eine Aufgabe der Gesellschaft und des Staates. In der Kinder- und Jugendhilfe ist dieser Schutz Anliegen und Aufgabe von öffentlichen und freien Trägern.

Schutzkonzepte müssen überall dort selbstverständlich sein, wo Hauptamtliche oder Ehrenamtliche mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen gilt es in allen Bereichen des Großwerdens zu wahren. Ein wirksamer Kinderschutz kann durch Schutzkonzepte sichergestellt werden.

Unterstützung und Beratung zu diesem Thema bietet u. a. der Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein an:

Die Kontaktstelle Schutzkonzepte bietet Ihnen ein externes Angebot mit ersten Informationen und Materialien zum Thema und einem aktiven Austausch und kann unter schutzkonzepte[at]kinderschutzbund-sh.de kontaktiert werden.

Das Kompetenzzentrum Kinderschutz bietet ein umfassendes Angebot an Fortbildungen an. Die laufenden Veranstaltungen können der Hompage entnommen werden. 

Über kompetenzzentrum[at]kinderschutzbund-sh.de können individuelle Fortbildungsanfragen für Teams, Verbände oder Vereine angefragt werden. 

 

 

 

 

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