Amtsärztliche Untersuchungen
Der amtsärztliche Dienst des Kreises Rendsburg-Eckernförde führt im behördlichen Auftrag amtsärztliche Untersuchungen durch und erstellt auf deren Grundlage Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.
Das sind insbesondere Untersuchungen
- der Erwerbsfähigkeit nach dem Sozialgesetzbuch II
 - der Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch XI
 - des Leistungsbedarfs nach dem Sozialgesetzbuch XII
 - der Reisefähigkeit von Personen
 - der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
 - der Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
 - vor Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern in den öffentlichen Dienst
 
Gesetzliche Grundlagen
- Gesundheitsdienstgesetz Schleswig-Holstein (GDG)
 - Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein
 - Landesverordnung über die Gewährung von Beihilfen an Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein (Beihilfeverordnung -BhVO-)
 - Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
 - Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)
 - Sozialgesetzbuch XI (Soziale Pflegeversicherung)
 - Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)
 
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Anlage zur Gebührensatzung des Kreises über die Erhebung von Gebühren im Gesundheitswesen an.