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Untere Wasserbehörde

Was Sie wissen sollten

Die unteren Wasserbehörden sind für den Vollzug, d. h für die Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften zuständig.

Leben braucht Wasser!

  • Sauberes Wasser - Chemikalien, Öle und Dünger schaden den Gewässern erheblich. Der Eintrag ist zu vermeiden und Maßnahmen wie z.B. die Wiederherstellung naturnaher Fluss- und Uferbereiche zur Verbesserung der Gewässerqualität umzusetzen.
  • Genügend Wasser - Versiegelte Flächen verringern die Grundwasserneubildung vor Ort. Für gesunde Bodenverhältnisse ist der natürliche Wasserhaushalt aus Versickerung, Verdunstung und Abfluss existenziell und daher weitestgehend zu erhalten.
  • Wasser in Maßen - Die Fließgewässer in Schleswig-Holstein kommen schnell an ihre hydraulischen Kapazitätsgrenzen. Gedrosselte Einleitungen aus urbanen Gebieten und die Schaffung von Retentionsflächen sollen vor Überflutungsschäden schützen.

Tätigkeitsbereiche

Abwasserbeseitigung / Grundstücksentwässerung

Wohn- oder Gewerbegrundstücke benötigen vor ihrer Nutzung Einrichtungen für die ordnungsgemäße Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagsentwässerung.

  • Genehmigung Ortsentwässerungen
  • Schmutzwasser / gemeindliche Kläranlagen
  • Niederschlagswasser / Rückhaltebecken
  • Entwässerung B-Plangebiete / Neubaugebiete

Ansprechpartner

Susanne Mieth

Hans-Jörg Tresselt

Zuständigkeitsbereich

Karte

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  • Kläranlagenüberwachung / SÜVO
  • Niederschlagswasserbeseitigung (NSW) Landwirtschaft / Einzelgrundstücke / Gewerbe
  • NSW Rückhaltung & Vorbehandlung

­­­Ansprechpartner

Wolfgang Klenk

Jens Meyer

Zuständigkeitsbereich

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  • Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen
  • Überwachung von Kleinkläranlagen
  • Wasserrechtliche Einleiterlaubnisse

Ansprechpartner  

Ulrich Köster

Stefan Roewer

Zuständigkeitsbereich

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  • Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Ansprechpartner

Susanne Mieth

Hans-Jörg Tresselt

Zuständigkeitsbereich  

gesamtes Kreisgebiet

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Grundwassernutzung / Erdwärme

Die Entnahme von Grundwasser (GW) und die Einbringung von Erdwärmesonden ist in den meisten Fällen anzeige- oder erlaubnispflichtig. In Wasserschutz- und Trinkwassergewinnungsgebieten gelten besondere Vorschriften.

  • Bohranzeigen
  • Trink- und Brauchwasserbrunnen
  • Erdwärmesonden
  • Erdwärmekollektoranlagen

Ansprechpartner

Anke Keilmann

Jörg Taubert

Zuständigkeitsbereich

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Wasserschutzgebiete

Die Trinkwasserversorgung in Schleswig-Holstein erfolgt über das Grundwasser. In Gebieten ohne natürliche, undurchlässige Bodenschichten werden zum Schutz vor Verunreinigungen und damit die Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung Wasserschutzgebiete festgesetzt. Hier gelten festgelegte Handlungsbeschränkungen und Verbote.

Ansprechpartner

Ralf Kasdepke

Zuständigkeitsbereich

gesamtes Kreisgebiet

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  • Bewilligungen/gehobene Erlaubnisse
  • Wasserförderungen über 100.000 m³/a

Ansprechpartner

Ralf Kasdepke

Zuständigkeitsbereich

gesamtes Kreisgebiet

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Oberflächengewässerbewirtschaftung

Unsere Flüsse und Seen sowie ihre Uferbereiche sind wichtige Lebensräume. Gezielte Veränderungen bedürfen der Genehmigung um ihre ökologischen Funktionen so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.

  • Gewässerunterhaltung, Gewässerausbau
  • Betreuung Wasser- und Bodenverbände
  • Anlagen in/an/unter/über Gewässern
  • Oberflächenwasserentnahme
  • Stellungnahmen zu Bebauungsplänen

Ansprechpartner

Hanno Baasch

Ralf Kasdepke

Theresa Petrat

 

Zuständigkeitsbereich

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Gewässerschutz / wassergefährdende Stoffe

Landwirtschaftliche Betrieb, Tankstellen und andere Gewerbefirmen lagern häufig Stoffe, die nicht in Gewässer gelangen dürfen, weil ihr biologischer Abbau den Sauerstoff verzehrt, sie mineralölhaltig oder fischgiftig sind.

  • Silolplatten, Mistlagerung
  • Jauche, Gülle, Silagesäfte
  • Biogasanlagen
  • Pflanzenschutzmittel, mineralischer Dünger
  • Tankstellen, Heizöltanks

Ansprechpartner

Michael Bantin

Kai Rahn

Volker Tams

Zuständigkeitsbereich

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Trinkwasserschutzgebiete

In Schleswig-Holstein gibt es eine Vielzahl von Trinkwassergewinnungsgebieten und Trinkwasserschutzgebiete. Um die Wasserqualität sicherzustellen bedürfen diese Flächen eines besonderen Schutzes. Nutzungspläne sind mit der Wasserbehörde abzustimmen.