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Neuregelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Das soziale Entschädigungsrecht wird mit dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts als neues Sozialgesetzbuch (SGB XIV) zum 1. Januar 2024 neu geregelt. Das  SGB  XIV  regelt  insgesamt  die  Entschädigung  von  schädigungsbedingten Bedarfen von Opfern ziviler Gewalt, von auch künftig noch möglichen Opfern der beiden Weltkriege, die eine gesundheitliche Schädigung und daraus resultierende Schädigungsfolgen beispielsweise durch nicht entdeckte Kampfmittel erleiden, sowie von Personen, die durch eine Schutzimpfung oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.
Erste – vor allem organisatorische Regelungen – sind schon in Kraft getreten. Durch  neue  Leistungen  der  Schnellen  Hilfen  (Traumaambulanzen  und  Fallmanagement)  sollen  nun  mehr  Opfer  von Gewalttaten die Leistungen der Sozialen Entschädigung schneller und zielgerichteter erhalten.

Derzeit ist das Soziale Entschädigungsrecht vor allem im Bundesversorgungsgesetz (BVG) geregelt, das ursprünglich für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene der beiden Weltkriege geschaffen wurde. Das BVG gilt in entsprechender Anwendung auch für weitere Personengruppen, die nach dem Opferentschädigungsgesetz, dem Strafrechtlichen- und Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem Häftlingshilfegesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Infektionsschutzgesetz und dem Zivildienstgesetz Ansprüche haben.

Da die Zahl der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen demografiebedingt stetig zurückgeht, die Zahl der Opfer einer Gewalttat, die derzeit Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten, aber tendenziell zunimmt, ist das SGB XIV vor allem an deren Bedarfen ausgerichtet. Außerdem werden Opfer sexueller Gewalt bessergestellt.

Insgesamt wird im SGB XIV ab dem 1. Januar 2024 die Lebenssituation von

  • Gewaltopfern einschließlich Terroropfern,
  • derzeitigen und künftigen Opfern von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege,
  • Geschädigten durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und
  • durch Schutzimpfungen Geschädigter

sowie ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen deutlich verbessert.

Weitergehende Informationen stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter nachfolgendem Link zur Verfügung:

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2020/neue-gesetze-soziales-entschaedigungsrecht.html