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Schulentwicklungsplanung

Der Landesgesetzgeber hat die Kreise verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebots eine Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung und der Schulen in freier Trägerschaft aufzustellen und fortzuschreiben. Dabei sind insbesondere zur Sicherung ausreichender Oberstufenkapazitäten die Beruflichen Gymnasien einzubeziehen [ § 51 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) ].
Die Schulentwicklungsplanung ist mit den Trägern der Schulen im Kreis und kreisübergreifend abzustimmen, um Fehlentwicklungen, Doppelangebote und zu kleine und unwirtschaftliche Schulen zu vermeiden. Sie bildet somit auch die Grundlage für einen
vernünftigen Ressourceneinsatz des Schulträgers.
Die örtlichen Schulträger (Städte, Ämter und Gemeinden sowie Schulverbände) haben ihrerseits die Aufgabe, Schulentwicklungspläne aufzustellen, regelmäßig fortzuschreiben und sich gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 SchulG an der Abstimmung eines Schulentwicklungsplanes auf Kreisebene zu beteiligen.
Danach sind im Schulgesetz sowohl für den Kreis als auch für die Schulträger die Aufgabe der Schulentwicklungsplanung sowie die Abstimmung der Schulentwicklungspläne untereinander verankert.


Die Erstellung einer Schulentwicklungsplanung als Basis für die Gestaltung der zukünftigen Schullandschaft im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist eine wichtige, aber auch umfangreiche Aufgabe, die eine detaillierte Planung und konsequente Umsetzung auf
kreis-, kommunaler und natürlich auch auf Landesebene erfordert.
Demografischer Wandel, heterogene Lerngruppen, Globalisierung, Digitalisierung, Inklusion und die Integration stellen große Aufgaben dar.
Ziel des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist es unter anderem, basierend auf einer fundierten und damit belastbaren Datenbasis ein optimiertes, zukunftsorientiertes Schulangebot im Kreisgebiet zu schaffen, das insbesondere von den lokalen Schulträgern erarbeitet und damit örtlich mitgetragen wird.
Von maßgeblicher Bedeutung sind dabei folgende Aspekte:

  • Erhalt eines wohnortnahen Bildungsangebotes,
  • Verhältnismäßigkeit des ökonomischen Aufwands für alle Beteiligten,
  • Durchführbarkeit einer pädagogischen sinnvollen Beschulung

 

Wer ist Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin bei der Kreisverwaltung?
Stefan Engel
Kreishaus Rendsburg-Eckernförde
Raum 618
04331/202-7165
stefan.engel[at]kreis-rd.de