Der Landrat
Aufgaben
Der Landrat trägt die Verantwortung für den Geschäftsgang der Verwaltung. Er ist Dienstvorgesetzter der Mitarbeitenden der Kreisverwaltung. Er bereitet die Beschlüsse des Kreistags und der Ausschüsse vor und führt sie aus. Er ist für die Durchführung der dem Kreis übertragenen staatlichen Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung und für die Aufgaben verantwortlich, die ihm als untere Landesbehörde übertragen wurden.
Weitere Informationen
Als Vertretung bei der Wahrnehmung von Aufgaben als untere Landesbehörde hat der Landrat die leitende Kreisdirektorin
Nina Fiedler
+49 4331 202-347
nina.fiedler[at]kreis-rd.de
bestellt.