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Heilpraktikerprüfung

Wer die Heilkunde berufsmäßig ausüben will, muss entweder approbierte Ärztin oder approbierter Arzt sein oder über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen.

Die uneingeschränkte ("große") Erlaubnis berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung Heilpraktikerin/Heilpraktiker zu führen. Die sektoralen Erlaubnisse berechtigen nur auf dem jeweils beschränkten Gebiet die Heilkunde auszuüben.

Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

 

Der Fachdienst Gesundheitsdienste des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Heilpraktikergesetz zuständig. Es können folgende Anträge gestellt werden:

  • Heilpraktiker / Heilpraktikerin
  • Heilpraktiker / Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
  • Heilpraktiker / Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
  • Heilpraktiker / Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Podologie
  • Heilpraktiker / Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Logopädie
  • Heilpraktiker / Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Ergotherapie

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt beim Fachdienst Gesundheitsdienste. Die Kenntnisüberprüfungen für die einzelnen Anträge werden bei der Gesundheitsbehörde des Kreises Nordfriesland in Husum durchgeführt.

Mindestvoraussetzungen für den Antrag sind

  • die Vollendung des 25. Lebensjahres
  • und für die örtliche Zuständigkeit der Wohnort im Kreisgebiet.

Notwendige Unterlagen

  • eigenhändig unterschriebener Antrag
  • weitere Unterlagen wie im Merkblatt beschrieben

 

Gebühren

Die Prüfgebühren werden vom Gesundheitsdienst des Kreises Rendsburg-Eckernförde beim Antragsteller erhoben und an die Prüfbehörde in Husum nach der Prüfung weitergeleitet.

Folgende Gebühren kommen auf Sie zu:

schriftliche Kenntnisüberprüfung im Multiple-Choice-Verfahren

175,00 €

Verschiebung des Prüfungstermins nach Einladung zur schriftlichen Kenntnisprüfung

  50,00 €

mündliche Kenntnisüberprüfung          

(inkl. 60,00 € für die/den vom Heilpraktiker-Verband gestellte/n beisitzende/n Heilpraktiker/in)

250,00 €

Verschiebung des Termins zur mündlichen Kenntnisüberprüfung

  50,00 €

Erteilung der Heilpraktiker Erlaubnis

200,00 €

Ablehnung oder Rücknahme des Antrages

150,00 €

Gebühren im Widerspruchsverfahren              

288,00 €

Die Gebühren werden Ihnen in der Regel nach Abschluss des Verfahrens als Gesamtsumme in Rechnung (zur Überweisung) gestellt.

Bei Wiederholung der Überprüfung fallen die Gebühren erneut an.

 

Überprüfungsablauf

  • Die Überprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil.
  • Wird ein Teil nicht bestanden, gilt die Überprüfung insgesamt als nicht bestanden und beide Teile müssen wiederholt werden.


Uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis:

  • In der schriftlichen Überprüfung werden 60 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren digital gestellt, von denen 75 % richtig beantwortet werden müssen (Prüfungszeit 120 Minuten).
  • Für die mündliche Überprüfung sind bis zu 60 Minuten vorgesehen.


Beschränkte Heilpraktikererlaubnis:

  • In der eingeschränkten Überprüfung auf dem Gebiet der Psychotherapie und auf dem Gebiet der Physiotherapie werden schriftlich, digital 28 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren gestellt, von denen 75% richtig beantwortet werden müssen (Prüfungszeit 60 Minuten)
  • Für die mündliche Überprüfung sind bis zu 45 Minuten vorgesehen.

Besonderheiten für Physiotherapeuten mit Osteopathie-Ausbildung

Aufgrund des Urteils des OLG Düsseldorf vom 08.09.2015 (I-20 U 236/13) ist die Ausübung osteopathischer Tätigkeiten als Heilkundeausübung eingestuft worden. Somit ist die Ausübung osteopathischer Tätigkeiten nur durch Ärzte und Heilpraktiker zulässig. Physiotherapeuten, die bisher und zukünftig osteopathische Tätigkeiten anwenden möchten, müssen die uneingeschränkte Heilpraktiker-Erlaubnis erwerben.