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Richtlinie zur Förderung in Entwicklungs- und Schwellenländern

In seiner Sitzung am 19.09.2022 hat der Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von ehrenamtlichen Organisationen, die Partnerschaften zu Gemeinden in Entwicklungs- oder Schwellenländern unterhalten, beschlossen.

Mit dieser Richtlinie werden im Kreis ansässige, ehrenamtliche Organisationen, die sich in Entwicklungs- oder Schwellenländern mit Projekten im Bereich des Klimaschutzes oder der Nachhaltigkeit engagieren, durch Zuwendungen gefördert.

Der Kreis möchte auf diese Weise das ehrenamtliche Engagement in Organisationen, die auf dem Kreisgebiet ansässig sind, fördern und unterstützen.

Eine Organisation kann auf Grundlage der Richtlinie jährlich einen Antrag auf eine einmalige Zuwendung in Höhe eines Betrages von bis zu maximal 5.000€ beim Kreis Rendsburg-Eckernförde stellen, um eine Bezuschussung der für die Aufrechterhaltung der Organisation laufenden Kosten und Ausgaben zu erhalten.

Zur Feststellung, ob es sich bei einem Land um ein Entwicklungs- oder Schwellenland handelt, wird auf die Auflistung der OECD in ihrer jeweils aktuellen Fassung verwiesen. Diese Liste finden Sie hier.

Antragsberechtigt sind auf dem Kreisgebiet ansässige und uneigennützig tätige bzw. als gemeinnützig anerkannte

  • Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes,
  • Gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH),
  • Verbände,
  • Stiftungen des Privatrechts und
  • kirchliche Einrichtungen (z.B. Weltläden oder Partnerschaften), soweit deren Trägern der Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften zuerkannt worden ist.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind

  • Projekte mit Schwerpunktsetzung im Bereich der klassischen humanitären Hilfe oder Katastrophenhilfe,
  • überwiegend der Selbstdarstellung des Trägers dienende Projekte,
  • Maßnahmen, zu deren Durchführung eine gesetzliche Verpflichtung besteht (z.B. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) und
  • die institutionelle Förderung von Einrichtungen.

Die Förderung kann von einer Organisation nur einmal je laufendem Haushaltsjahr beantragt werden.

Um einen Antrag auf Förderung zu stellen, verwenden Sie bitte das Antragsformular und fügen dem Antrag die darin genannten Unterlagen bei. Den Antrag stellen Sie bitte beim

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachbereich Regionalentwicklung, Bauen und Schule
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg.