Ausbildungsförderung
BAföG
Ausbildungsförderung für Studierende, Schülerinnen, Schüler, Auszubildende
Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- beziehungsweise Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Individuelle Ausbildungsförderung wird für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung gewährt, wenn der / dem Auszubildenden die für ihren / seinen Lebensunterhalt und ihre / seine Ausbildung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Die Ausführung dieses Bundesgesetzes wurde vom Land Schleswig-Holstein auf die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG) sowie auf das Studentenwerk Schleswig-Holstein (Studenten-BAföG) übertragen.
Schülerinnen und Schüler erhalten Ausbildungsförderung als Zuschuss, müssen diese Leistungen also nicht zurückzahlen.
Welche Frist ist für den Beginn der Ausbildungsförderung zu beachten?
BAföG wird von Beginn des Monats geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird; frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.
Weitere Informationen:
Weitere umfassende Informationen zum BAföG hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seinen Internetseiten bereit, insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den Zusatzleistungen in Härtefällen sowie Zusatzleistungen für Auszubildende mit Kind und den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung.
Notwendige Unterlagen
Mit der aktuellen Änderung des BAföG ist die eigenhändige Unterschrift bei BAföG-Anträgen nicht mehr erforderlich.
Anträge auf Ausbildungsförderung sind online unter www.bafoeg-digital.de zu stellen.
Alternativ können Sie diesen QR-Code nutzen, um zur Online-Antragsstellung zu gelangen:
Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig (ca. 3 Monate vor Ausbildungsbeginn), da es zu Beginn eines neuen Schuljahres zu längeren Wartezeiten kommen kann. Die entsprechenden Schulbescheinigungen müssen zeitnah nach dem ersten Schultag nachgereicht werden. Bedenken Sie bitte auch, dass Ausbildungsförderung frühestens ab Beginn des Monats gezahlt wird, in dem der schriftliche Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingeht.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Antrag online zu stellen, können Sie die entsprechenden Formulare zum Download hier abrufen.