Kindertagespflege: Informationen für Kindertagespflegepersonen
Kindertagespflegepersonen benötigen nach § 43 SGB VIII bereits ab dem ersten Tageskind, dass sie mehr als 15 Stunden außerhalb des Elternhauses, länger als 3 Monate und gegen Entgelt betreuen, eine Pflegeerlaubnis. Diese wird nicht mehr kindbezogen erteilt, sondern berechtigt zur Betreuung von gleichzeitig bis zu fünf Kindern und ist auf 5 Jahre befristet.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis sind u. a. eine pädagogische Berufsausbildung oder ein Qualifizierungskurs von 160 Unterrichtsstunden nach dem Qualitätshandbuch (QHB) und ein Praktikum von 80 Stunden in einer Einrichtung oder bei einer Kindertagespflegeperson.
Neben der kostenfreien Grundqualifikation bietet der Kreis in regelmäßigen Abständen auch einen Aufbaukurs im Umfang von 140 Stunden für bereits tätige Kindertagespflegepersonen an. Die Kindertagespflegeperson erhält auf Antrag eine Erstausstattungsbeihilfe bei Bereitstellung von neuen Plätzen in der Kindertagespflege.
Auskünfte erteilen Frau Dreeßen, Frau Drews und Frau Böhm-Pescheck - die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche finden Sie hier.
Die Kindertagespflegeperson erhält auf Antrag eine Erstausstattungsbeihilfe bei Bereitstellung von neuen Plätzen in der Kindertagespflege.
Aufgrund der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhält jede Kindertagespflegeperson je betreutem Kind eine Förderung.
Die Kindertagespflegeperson erhält nach 10jähriger Tätigkeit als KTPP im Kreisgebiet auf Antrag einmalig eine Investitionskostenförderung.
Hier finden Sie den aktuellen Fortbildungskalender der pädagogischen Fachberatung Kindertagespflege. Die hier aufgelisteten Fortbildungen sind für Kindertagespflegepersonen unseres Kreises in der Regel kostenfrei.
Erhöhter Anerkennungsbetrag („Fortbildungsbonus“) für KTPP im Kreis RD-ECK
Mit Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) zum 01.01.2025 haben Kindertagespflegepersonen in Schleswig-Holstein gemäß § 46 Absatz 3 KiTaG die Möglichkeit, einen Fortbildungsbonus in Höhe von 0,12 € pro Stunde und Kind zu erhalten. Im Folgenden wird beschrieben welche Voraussetzungen für den Erhalt des Fortbildungsbonus erfüllt sein müssen und wie der Fortbildungsbonus beantragt werden kann.
Voraussetzungen für einen Fortbildungsbonus:
- Die Förderung der Kindertagespflege erfolgt durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde.
- Es liegen ein Antrag auf Fortbildungsbonus sowie alle Nachweise bis zum 31.12. eines Jahres bei der zuständigen Fachberatung vor.
Bitte reichen Sie zeitnah nach Ableistung der Fortbildungsstunden den Antrag und die Fortbildungsnachweise ein.
Folgende Fortbildungen werden nach Überprüfung der Inhalte anerkannt:
Nicht anerkannt werden:
Die unter diesem Punkt genannten Inhalte können nicht für den Fortbildungsbonus geltend gemacht werden, dienen Ihnen aber weiterhin für die Anerkennung der Pflichtfortbildungsstunden für die Erhaltung der Pflegeerlaubnis.
Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Fachberatung, ob die von Ihnen gewünschten Fortbildungen anerkannt werden. Hierzu senden Sie bitte eine formlose Email mit folgenden Angaben an Ihre zuständige Fachberatung: Titel, Kursbeschreibung, Anzahl der Zeitstunden, Veranstalter, ggf. Internetlink zum Kurs. |
Für die Beratung von Eltern in Fragen der Kindertagespflege und die Vermittlung und Beratung von qualifizierten Kindertagespflegepersonen wurden im Kreisgebiet Vermittlungsstellen eingerichtet.
Die Vermittlungsstellen helfen bei allen Fragen rund um die Kindertagespflege.
Sie haben insbesondere folgende Aufgaben:
- Beratung von Eltern
- Beratung von Kindertagespflegepersonen
- Vermittlung von Kindern zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson
- Werbung und Unterstützung von Kindertagespflegepersonen, Kontaktpflege
- Vernetzung der Kindertagespflegepersonen in der jeweiligen Region durch Netzwerktreffen
Informationen zu der für Sie zuständigen Ansprechpartnerin / Vermittlungsstelle finden Sie hier:
In den letzten Jahren brauchte viele Kindertagespflegepersonen nur wenig oder gar keine Werbung für die eigene Kindertagespflegestelle machen - es gab den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab 1 Jahr, aber nicht genug Krippenplätze, es gab viele Kinder und ausreichend Anfragen, so dass viele von Ihnen sogar Wartelisten pflegen konnten.
Mittlerweile hat sich dieses Bild gewandelt: der Ausbau von Krippen(-plätzen) wurde massiv vorangetrieben und die Geburtenrate ist rückläufig. Einrichtungen werben teilweise um Eltern, die ihre Kinder eigentlich lieber in Kindertagespflege betreuen lassen möchten, in dem den Eltern der Wunsch-KiTa-Platz nur als sicher zugesagt wird, wenn das Kind jetzt schon die Krippengruppe der Einrichtung besucht.
Sie als Kindertagespflegeperson möchten für suchende Eltern sichtbar sein? Die suchenden Eltern sollen sich bewusst für Ihre Kindertagespflegestelle und für Sie als Kindertagespflegeperson entscheiden?
Dann präsentieren Sie Ihre Kindertagespflegestelle – seien Sie sichtbar und verbreiten Sie Ihre Angebote dort, wo sich Eltern aufhalten.
Eltern erwarten bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz für ihr Kind:
Schnelle Auffindbarkeit (digital, analog)
Attraktive Betreuungszeiten
Ansprechende Räumlichkeiten
Verbindliche Vertretung
Professionelles Auftreten / Transparenz
Hohe Betreuungsqualität
Heben Sie die Vorteile von Kindertagespflege deutlich hervor (kleiner, familiärer Rahmen, wenig Kinder, individuellere Betreuung, Qualität und Sicherheit, …) UND heben Sie Ihre Vorteile deutlich hervor (attraktive Betreuungszeiten, besondere Schwerpunkte wie z.B. Mehrsprachigkeit, Naturpädagogik o.Ä., …)
Check-Liste: „Werbung“ für die eigene Kindertagespflegestelle“
- Sichtbarkeit im KiTa-Portal (Name KTPP, Name der KTPS, Kontaktdaten, Betreuungszeiten, kurze Bescheidung der eigenen Person + der KTPS – eventuelle Besonderheiten / Spezialisierungen hervorheben, Fotos!) – weitere Informationen dazu siehe unten
- Die eigene Gemeinde – bin ich in meiner Gemeinde bekannt (Bürgermeister, Politik, verschiedene Gremien)
- KiTas im Umfeld (im ländlichen Raum) – kennen mich die KiTas in meinem Umfeld, wissen sie von meinem Betreuungskonzept und haben sie meine Kontaktdaten
- Gibt es für meine Gemeinde ein „Amtsblatt“ / „Gemeindezeitung“ o.Ä. – darin Werbung schalten
- Flyer verteilen / aushängen
- Kleinanzeigen (-Portale) nutzen – vor allem digital – Anzeigen schalten und aktuell halten, aussagekräftig und mit Fotos
- Social-Media-Plattformen nutzen
- Präsenz zeigen! Für sich werben auf Dorffesten, Stadtteilfesten, Vereinsveranstaltungen, Kinderfesten / -gilden – Seien Sie da, wo (werdende) Familien in ihrer Freizeit sind – gern auch zu Mehreren – schließen Sie sich z.B. in kleinen Gruppen zusammen und organisieren Sie einen kleinen Info-Stand
- Bleiben Sie „am Ball“, halten Sie Ihre Anzeigen aktuell – Bleiben Sie sichtbar 👍
Weitere Informationen zum KiTa-Portal:
Sie als Kindertagespflegeperson können für sich bzw. Ihre Kindertagespflege Werbung im Kita-Portal machen. Wenn Eltern nach einem Betreuungsplatz suchen, dann wird ihnen neben den Kitas im Umfeld auch Ihre Kindertagespflege angezeigt.
Sie können verschiedene Angaben hinterlegen, Ihren Namen, den Namen Ihrer Kindertagespflege und z.B. wie Sie gern kontaktiert werden möchten – also eine Handynummer oder eine Mailadresse angeben (oder auch beides). Auch bei der Adresse entscheiden Sie selbst, ob nur der Ort oder die komplette Adresse angezeigt werden soll. Und Sie können auch die Betreuungszeiten angeben, falls vorhanden Ihre eigene Homepage und auch weitere Informationen, was Ihre Kindertagespflege besonders macht. Es ist auch möglich, Fotos Ihrer Kindertagespflege anzeigen zu lassen (dabei ist unbedingt die DSGVO beachten!).
Um diese Werbemöglichkeit für Ihre Kindertagespflege nutzen zu können, benötigen wir von Ihnen die ausgefüllte „Einwilligungserklärung Tagespflege Kita-Portal SH – Daten“ (und ggf. die „Einwilligungserklärung Tagespflege Kita-Portal SH – Foto Upload“) inkl. Ihrer Unterschrift. Diese Unterlagen senden Sie bitte an Frau Dobelstein, sie wird dann die Veröffentlichung Ihrer gewünschten Daten und Informationen im Kita-Portal veranlassen. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass Einträge / Änderungen im Kita-Portal meist erst nach 24 Stunden aktualisiert angezeigt werden.
Weitere Informationen zum Thema Werbung KTP digital finden Sie u.a. hier: Digitale Werbung für meine Kindertagesstätte
- Antrag auf Investitionskostenförderung für langjährige Kindertagespflegepersonen
- Übersicht Stundensätze ab August 2025 NEU
- Übersicht Stundensätze ab 2026 NEU
- Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung der Kindertagespflege (Erstantrag)
- Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung der Kindertagespflege (Folgeantrag)
- Satzung zur Förderung der Kindertagespflege (ab 01.01.2026)
- Anerkennungsbeträge und Sachaufwand 2025
- Antrag Sozialversicherungsbeiträge Tagespflege
- Antrag Sozialversicherungsbeiträge Träger
- Datenschutz
- Vordruck Ausfalltage 2025 + Musterbeispiel
- Vordruck Ausfalltage 2026 + Musterbeispiel
- Übersicht der anteiligen Fortzahlungstage
- Registrierung Lebensmittelaufsicht-Art.6 Verordnung(EG) Nr.8522004
- Handreichung zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption für Kindertagespflege
Selbständig tätige Kindertagespflegepersonen erhalten – je nach Qualifikation, zusätzlichen Fortbildungen und räumlichen Gegebenheiten - eine Geldleistung auf der Grundlage der Satzung des Kreises zur Förderung der Kindertagespflege.
Bitte klicken Sie hier zur Übersicht der Geldleistung.
Hierbei erstattet der Kreis Rendsburg–Eckernförde den Kindertagespflegepersonen auf Antrag die hälftigen Kosten für eine angemessene Kranken- und Altersversicherung. Die Kosten für die Unfallkasse werden auf Antrag vollumfänglich erstattet.
Angestellte Kindertagespflegepersonen erhalten je nach Vereinbarung mit ihren Anstellungsträgern ein Gehalt.