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Kindertagespflege: Informationen für Tagespflegepersonen

Werden Sie Kindertagespflegeperson! - Ihre Chance, Kinder auf ihrem Entwicklungsweg zu begleiten.

Die Bedeutung qualifizierter Kindertagespflegepersonen wächst stetig, und wir suchen engagierte Menschen wie Sie, um Teil dieser wichtigen Gemeinschaft zu werden.

Die Qualifikation zur Kindertagespflegeperson bietet nicht nur eine erfüllende berufliche Perspektive, sondern ermöglicht es Ihnen auch, einen positiven Einfluss auf die Entwicklung von Kindern auszuüben.

Warum sollten Sie Kindertagespflegeperson werden?
1. alltagsähnliche Begleitung: Als Kindertagespflegeperson gestalten Sie aktiv die frühe Kindheit von Kindern mit und bieten eine liebevolle Umgebung für ihre Entwicklung. 
2. Flexibilität: Die flexible Arbeitszeitgestaltung ermöglicht es Ihnen, Familie und Beruf optimal zu vereinbaren.
3. Qualifikation: Unsere praxisorientierte Qualifikation vermittelt Ihnen das nötige Fachwissen, um Kinder individuell zu fördern und zu betreuen.

Wie können Sie sich bewerben?
Interessiert? Nutzen Sie die Gelegenheit, ein positives Umfeld für Kinder zu schaffen und ihre Entwicklung zu unterstützen. Bewerben Sie sich für die Qualifikation zur Kindertagespflegeperson und seien Sie Teil einer bedeutungsvollen Gemeinschaft. Die nächste für Sie kostenlose berufsvorbereitende Grundqualifikation für die  Kindertagespflege mit 160 Unterrichtseinheiten findet von April 2024 bis November 2024 in Eckernförde statt. 11 Module werden Freitagsnachmittag und Samstags tagsüber mit unterschiedlichen Dozentinnen und Dozenten stattfinden. Seien Sie dabei und beginnen Sie Ihre Reise in die Welt der Kinderbetreuung.


Noch gibt es freie Plätze in der Grundqualifikation!
Kontaktieren Sie uns!

Kreisverwaltung RD-ECK, Fachbereich Kindertagesbetreuung 
Fachberatung Kindertagespflege
04331-202-391 Fr. Dreeßen, insa.dreessen[at]kreis-rd.de 
04331-202-7204 Fr. Drews, merle-marie.drews[at]kreis-rd.de


Wir freuen uns von ihnen zu hören,
Ihre Fachberatung Kindertagespflege vom Kreis Rendsburg-Eckernförde

Tagesmütter/-väter benötigen nach § 43 SGB VIII bereits ab dem ersten Tageskind, dass sie mehr als 15 Stunden außerhalb des Elternhauses, länger als 3 Monate und gegen Entgelt betreuen, eine Pflegeerlaubnis. Diese wird nicht mehr kindbezogen erteilt, sondern berechtigt zur Betreuung von gleichzeitig bis zu fünf Kindern und ist auf 5 Jahre befristet.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis sind u. a. eine pädagogische Berufsausbildung oder ein Qualifizierungskurs von 160 Unterrichtsstunden nach dem Qualitätshandbuch (QHB) und ein Praktikum von 80 Stunden in einer Einrichtung oder bei einer Tagespflegeperson.
Für die Grundqualifikation zur Tagespflegeperson fällt keine Teilnahmegebühr an. Ein Aufbaukurs im Umfang von 140 Stunden ist ab Juni 2021 geplant. Die Tagespflegeperson erhält auf Antrag eine Erstausstattungsbeihilfe bei Bereitstellung von neuen Plätzen in der Tagespflege.
Auskünfte erteilen Frau Dreeßen und Frau Drews - die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche finden Sie hier. 

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Die Tagespflegeperson erhält auf Antrag eine Erstausstattungsbeihilfe bei Bereitstellung von neuen Plätzen in der Tagespflege. 

Aufgrund der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhält jede Tagesmutter je betreutem Kind eine Förderung.

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