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Kindertagespflege: Informationen für Tagespflegepersonen

Tagesmütter/-väter benötigen nach § 43 SGB VIII bereits ab dem ersten Tageskind, dass sie mehr als 15 Stunden außerhalb des Elternhauses, länger als 3 Monate und gegen Entgelt betreuen, eine Pflegeerlaubnis. Diese wird nicht mehr kindbezogen erteilt, sondern berechtigt zur Betreuung von gleichzeitig bis zu fünf Kindern und ist auf 5 Jahre befristet.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis sind u. a. eine pädagogische Berufsausbildung oder ein Qualifizierungskurs von 160 Unterrichtsstunden nach dem Qualitätshandbuch (QHB) und ein Praktikum von 80 Stunden in einer Einrichtung oder bei einer Tagespflegeperson.
Für die Grundqualifikation zur Tagespflegeperson fällt keine Teilnahmegebühr an. Ein Aufbaukurs im Umfang von 140 Stunden ist ab Juni 2021 geplant. Die Tagespflegeperson erhält auf Antrag eine Erstausstattungsbeihilfe bei Bereitstellung von neuen Plätzen in der Tagespflege.
Auskünfte erteilen Frau Dreeßen und Frau Drews - die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche finden Sie hier. 

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Die Tagespflegeperson erhält auf Antrag eine Erstausstattungsbeihilfe bei Bereitstellung von neuen Plätzen in der Tagespflege. 

Aufgrund der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhält jede Tagesmutter je betreutem Kind eine Förderung.

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