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Verkehrsangelegenheiten

Gutachten über die Wirtschaftlichkeit der Beförderungsentgelte im Taxigewerbe des Kreises Rendsburg-Eckernförde gemäß §§ 51 und 39 Abs. 2 PBefG ("Tarifgutachten")

Wieviel die Fahrt mit einem Taxi kostet, legt jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt als Genehmigungsbehörde in einer Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen fest.

Gemäß § 39 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat die Genehmigungsbehörde die Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind.

Die Nachfrage nach den Beförderungsleistungen soll nicht unter zu hohen Beförderungsentgelten leiden. Eine Taxifahrt darf für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zu teuer werden, sondern muss sich ebenfalls in einem angemessenen Rahmen bewegen.  

Um den richtigen Preis zu ermitteln, wurde nach erfolgter Ausschreibung im Sommer 2018 im September 2018 die Firma Linne und Krause mit der Erstellung eines Gutachtens über die Wirtschaftlichkeit der Beförderungsentgelte im Taxigewerbe des Kreises Rendsburg-Eckernförde gemäß §§ 51 und 39 PBefG beauftragt.

Das Gutachten finden Sie hier.