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Einstellung von Lehrkräften

Das Schulamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist als untere Schulaufsichtsbehörde für die befristete Einstellung von Lehrkräften an Grund- und Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe sowie den Förderzentren im Kreisgebiet zuständig. Befristete Einstellungen erfolgen im Rahmen von Vertretungsunterricht bei Erkrankung, Mutterschutz, Elternzeit usw. 

Voraussetzung für die Einstellung als Vertretungslehrkraft im Schuldienst ist das Vorliegen eines ersten oder zweiten Staatsexamens. 

Interessierte Lehrkräfte bewerben sich bitte beim
Schulamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
04331 202-541, -548 oder -680
Rendsburg-Eckernfoerde[at]schulamt.landsh.de

Dem Bewerbungsschreiben ist ein kurzer Lebenslauf sowie eine Kopie des Zeugnisses des ersten und ggf. des zweiten Staatsexamens beizufügen. Sie werden gebeten, in ihrer Bewerbung kurz zu erläutern, in welchem Stundenumfang sie bereit sind zu arbeiten und welche Fächer sie außer ihren studierten Fächern unterrichten würden. 

Die Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen stehen im Dienst des Landes Schleswig-Holstein. Sie haben die Möglichkeit, sich online für den Bereich „Stellenmarkt Schule“ (www.bildung.schleswig-holstein.de) beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein zu bewerben.