Externe Schulabschlüsse
Nachträglich zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss oder Mittleren Schulabschluss
Auch nach der regulären Schulzeit ist es noch möglich den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) oder den Mittleren Schulabschluss (MSA) nachzuholen. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass die Schulpflicht im allgemeinbildenden und berufsbildenden Bereich erfüllt wurde und sich der aktuelle erste Wohnsitz im Kreis Rendsburg/Eckernförde befindet. Prüflinge, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können eine Prüfung in ihrer Herkunftssprache als Ersatzfach für das Fach Englisch beantragen.
Weitere Informationen über die Termine, die Voraussetzungen zur Zulassung und über die zur Anmeldung notwendigen Unterlagen erhalten Sie im Internet unter:
https://za.schleswig-holstein.de
oder scannen Sie einfach den untenstehenden QR-Code.
