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Beurkundungen

Im Jugendamt können Urkunden zu folgenden Bereichen aufgenommen werden:

  • Anerkennung der Vaterschaft, die erforderliche Zustimmung zur
    Vaterschaftsanerkennung
  • Sorgeerklärungen nicht miteinander verheirateter Eltern,
  • Verpflichtungen zum Kindesunterhalt

 

Die Beurkundung einer Vaterschaftsfeststellung/ Vaterschaftsanerkennung kann nach vorheriger Terminabsprache auch beim Standesamt, beim Amtsgericht oder gebührenpflichtig bei Notaren erfolgen.

Eine Beurkundung ist vor und nach der Geburt des Kindes möglich.

Beurkundungen von Erklärungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge sowie Verpflichtungen zu Unterhaltsleistungen sind bei den Standesämtern nicht möglich.