Fahrerlaubnisbehörde
Hinweis
Achtung! Für Führerscheine wird weiterhin ein Papierfoto benötigt.
Für den Pflichtumtausch Ihres Führerscheins benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie gern in die Führerscheinstelle im Kreishaus, 5. Etage.
Bitte bringen Sie das ausgefüllte Antragsformular und eine Kopie von Führerschein und Personalausweis mit.
Für alle anderen Anliegen vereinbaren Sie bitte online einen Termin an dieser Stelle.
Wenn Sie noch nicht volljährig und noch nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis sind (außer Klasse AM), können Sie einen Antrag auf Ersterteilung mit begleitetem Fahren stellen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antragsformular mit Stempel der Fahrschule, Angabe der beantragten Fahrerlaubnisklasse(n), Angaben über ggf. vorhandene Fahrerlaubnisklassen, Datum und Unterschrift
- Anlage zum Antrag „Begleitetes Fahren ab 17“
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Kopie Führerschein (falls vorhanden, Kl. A1, L, AM oder T)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Sehtestbescheinigung
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder hier
- Kopien der Personalausweise bzw. Reisepässe und Führerscheine (Vor- und Rückseite) der Begleitpersonen
- Verwaltungsgebühren in Höhe von 60,00 - 110,00 Euro (je nach Anzahl der Begleiter)
- Sie erhalten nach Antragstellung eine Rechnung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Für die Begleitpersonen gilt:
- Sie müssen mindestens fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (ehemals Klasse 3) sein
- Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein
- Sie dürfen zum Zeitpunkt der Beantragung nicht mehr als einen Punkt beim Kraftfahrtbundesamt haben
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen oder online:
Wenn Sie noch nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, können Sie einen Antrag auf Ersterteilung stellen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T
- Antragsformular
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Sehtestbescheinigung
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder hier
Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE
- Antragsformular
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Bescheinigung eines Arztes, Arbeitsmediziners oder Betriebsmediziners Ihrer Wahl über die körperliche Eignung gemäß Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung
- augenfachärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder hier
Zusatzinformationen:
- Der Sehtest oder das augenärztliche Gutachten darf nicht älter als 2 Jahre sein.
- Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung darf nicht älter als 1 Jahr sein.
- Der Antrag ist bei der für den 1. Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.
Gebühren:
- ca. 50,00 Euro
- Sie erhalten nach Antragstellung eine Rechnung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen oder online:
Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, können Sie einen Antrag auf Erweiterung stellen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T
- Antragsformular
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Kopie aktueller Führerschein
- Sehtestbescheinigung oder ein augenärztliches Gutachten gem. Anlage 6 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder hier
Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE
- Antragsformular
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Kopie aktueller Führerschein
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- augenfachärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (Sehtestbescheinigung reicht nicht aus)
- Bescheinigung eines Arztes, Arbeitsmediziners oder Betriebsmediziners Ihrer Wahl über die körperliche Eignung gemäß Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder hier
Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE
- Antragsformular
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Kopie aktueller Führerschein
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- augenfachärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (Sehtestbescheinigung reicht nicht aus)
- Bescheinigung eines Arztes, Arbeitsmediziners oder Betriebsmediziners Ihrer Wahl über die körperliche Eignung gemäß Anlage 5 Nr. 1 und Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder hier
- Führungszeugnis Belegart „O“, ist bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
Zusatzinformationen:
- Der Sehtest oder die Bescheinigung über die Untersuchung der Augen darf nicht älter als 2 Jahre sein.
- Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung darf nicht älter als 1 Jahr sein.
- Der Antrag ist einzureichen bei der für den 1. Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Gebühren: Je nach Fahrerlaubnisklasse und Vorbesitz
- ca. 50,00 Euro
Sie erhalten nach Antragstellung eine Rechnung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen oder online:
Bei Reisen in Länder außerhalb der EU wird der Internationale Führerschein empfohlen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antragsformular
- Kopie EU-Kartenführerschein
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Passfoto
Gebühren:
- Verwaltungsgebühren in Höhe von 15,50 Euro
- Sie erhalten nach Antragstellung eine Rechnung.
- Bitte zahlen Sie nicht vorher
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T
- Antragsformular
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Kopie aktueller Führerschein
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie hier
- Nach fünf Jahren ohne Fahrerlaubnis ist eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen.
Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE
- Antragsformular
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Erste-Hilfe-Bescheinigung, sofern diese noch nicht vorliegt
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie hier
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV
- augenfachärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 Nr. 2 FeV
- Nach fünf Jahren ohne Fahrerlaubnis ist eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen.
Bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt ist ein Führungszeugnis (Belegart „O“) von Ihnen zu beantragen, das der Führerscheinstelle dann direkt zugestellt werden wird. Es darf bei der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
Zusatzinformationen:
- Der Sehtest oder das augenärztliche Gutachten darf nicht älter als 2 Jahre sein.
- Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung darf nicht älter als 1 Jahr sein.
- Der Antrag ist einzureichen bei der für den 1. Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Gebühren:
- 205,10 Euro - bei Fahrerlaubnis auf Probe
- 204,30 Euro - bei Fahrerlaubnis ohne Probezeit
Sie erhalten nach Antragstellung eine Rechnung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
- Antragsformular
- gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung in Kopie
- ausländischer Führerschein im Original
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie hier
- Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 50,00 Euro zzgl. ggf. Gebühren für eine vorläufige Fahrgenehmigung von 10,00 Euro zzgl. ggf. Portogebühren in Höhe von 5,50 Euro für den Direktversand, wenn der Führerschein von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt werden soll.
Sie erhalten nach Antragstellung eine Rechnung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Bei Fahrerlaubnissen aus Nicht-EU-Staaten:
- Übersetzung des ausländischen Original-Führerscheins von einem amtlich anerkannten Dolmetscher
- Nachweis über die Einreise ins Bundesgebiet
- Sehtestbescheinigung
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis können Ihren Führerschein unter bestimmten Voraussetzungen in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Antragsformular mit Datum und Unterschrift (die melderechtliche Prüfung wird von hier aus übernommen)
- Kopie bisheriger Führerschein (Vor- und Rückseite) – falls vorhanden
- Kopie Personalausweis (Vor- und Rückseite) oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie hier
Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis können ihren Führerschein unter bestimmten Voraussetzungen in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben.
- Kopie der Dienstfahrerlaubnis (Vor- und Rückseite), sollten Sie bereits aus dem Dienst ausgeschieden sein, eine Bescheinigung nach § 26 Fahrerlaubnis-Verordnung
- Führungszeugnis der Belegart „O“ ist bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen – erforderlich für die Klassen D, DE, D1, D1E
- Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 50,00 Euro zzgl. ggf. Portogebühren in Höhe von 5,50 Euro für den Direktversand, wenn der Führerschein von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt werden soll.
Sie erhalten nach Antragstellung eine Rechnung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Hinweis: Sollten die Fahrerlaubnisklassen auf Ihrer Dienstfahrerlaubnis bereits abgelaufen sein, sind hier bei Antragsstellung die erforderlichen Eignungsnachweise vorzulegen.
Die Antragsstellung kann online erfolgen:
Wenn Ihr Führerschein gestohlen wurde oder Sie ihn verloren haben, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antragsformular
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie hier
Gebühren:
- 42,00 Euro – (inkl. Porto für Direktversand durch Bundesdruckerei)
- 11,20 Euro - für die Ausstellung einer vorläufigen Fahrgenehmigung
Sie erhalten nach Antragstellung eine Rechnung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Die Antragsstellung kann online erfolgen:
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antragsformular
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Kopie aktueller Führerschein (Im Falle des Direktversandes ist Ihr aktueller Führerschein im Original den Antragsunterlagen beizufügen.)
- ggf. neue Sehtestbescheinigung
- Bescheinigung der Fahrschule für z. B. B96, B196,
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie hier
Gebühren:
- Je nach Änderung zwischen 26,50 Euro und 39,80 Euro zzgl. 5,50 Euro für die Zusendung des Führerscheines direkt durch die Bundesdruckerei
Sie erhalten nach Antragstellung eine Rechnung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Die Antragstellung kann online erfolgen:
Bürgerinnen und Bürger aus Mittelholstein, Bordesholm, Kronshagen und dem Nortorfer Land können Antragsunterlagen bei ihren Ämtern vor Ort abgeben. Dies gilt auch für die den Ämtern Achterwehr und Hüttener Berge zugeordneten Gemeinden.
Sie können den Antrag digital [Hier geht es zu unseren digitalen Bürgerservices.] oder per Post stellen.
Für den Umtausch vor Ort brauchen Sie keinen Termin. Bitte kommen Sie ins Rendsburger Kreishaus (5. Etage – Fahrerlaubnisbehörde)
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (grau oder rosa):
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01 2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (ohne Ablaufdatum)*:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
*) Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Antragsformular
- Kopie des bisherigen Führerscheines (Vor- und Rückseite)
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Reisepass mit Meldebescheinigung)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Verwaltungsgebühren in Höhe von 32,00 Euro
Der Führerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei zugeschickt.
Bitte übersenden Sie Ihren bisherigen Führerschein nach Erhalt des neuen Führerscheines an die Fahrerlaubnisbehörde.
Wenn Sie Ihren bisherigen Führerschein zurückerhalten möchten, teilen Sie dies bitte bei der Abgabe mit und legen einen frankierten Rückumschlag bei.
Nur für LKW-Klassen:
- Bei einer Verlängerung der LKW-Klassen C und CE (erlischt am 50. Geburtstag) ist nach fünf Jahren ohne Fahrerlaubnis eine praktische Prüfung abzulegen.
- Fragen zu der Klasse CE79 und T können per E-Mail gestellt werden: fahrerlaubnisbehoerde-rd[at]kreis-rd.de
Die Antragsstellung kann online erfolgen:
Die Antragsstellung kann online erfolgen:
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antragsformular
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Kopie Führerschein
- aktuelles Passfoto
- Augenfachärztliches Gutachten gem. Anlage 6.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Nur bei Verlängerung D-Klassen - Bescheinigung über die leistungspsychologische Untersuchung die Anlage 5.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
Nur bei Verlängerung D-Klassen - Führungszeugnis nach Belegart „O“ zu beantragen bei Ihrem Einwohnermeldeamt - Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie hier
- Verwaltungsgebühren in Höhe von 50,60 Euro bzw. 76,10 Euro (inkl. Direktversand)
Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher. - Nach fünf Jahren ohne Fahrerlaubnis ist eine praktische Prüfung abzulegen.
Hinweis
Gewerbliche Fahrten mit Führerscheinen dieser Klassen unterliegen in der Regel der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Informationen zur entsprechenden Karte finden Sie unter Punkt 3.6 „Fahrerqualifizierungsnachweis“
Ausführliche Informationen zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und eventuelle Ausnahmen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Güterverkehr.
Die Antragstellung kann online erfolgen:
Wer Personen in Taxen, Mietwagen, Pkw im Linienverkehr oder im Rahmen von Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen oder im Krankenwagen befördert, muss einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung besitzen.
Voraussetzung ist das 21. Lebensjahr und mind. 2 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B, bei Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr und mind. 1 Jahr Besitz der Fahrerlaubnis.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antragsformular (die melderechtliche Prüfung wird von hier vorgenommen)
- Bei Verlängerung: Antragsformular Verlängerung
- Kopie EU-Kartenführerscheine
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Augenfachärztliches Gutachten gem. Anlage 6.2 der Fahrerlaubnis Verordnung
- Bei einer erstmaligen Erteilung sowie bei einem Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer ab dem 60.Lebensjahr die Anlage 5.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Die ärztliche Bescheinigung eines Arztes, Arbeitsmediziners oder Betriebsmediziners Ihrer Wahl, über die körperliche Eignung gem. Anlage 5.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Führungszeugnis der Belegart „O“, ist bei Ihrem Einwohnermeldeamt zu beantragen
- Erste-Hilfe-Bescheinigung nur erforderlich, wenn die Fahrerlaubnis für Krankenkraftwagen gelten soll und auch nur bei einem Antrag auf erstmalige Erteilung.
Gebühren:
- Zwischen 40,00 Euro und 72,00 Euro
- Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Die Antragstellung kann auf dem Postweg oder online erfolgen.
Seit 2006 müssen in den Ländern der Europäischen Union alle neuen Lastkraftwagen über einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und alle neuen Busse mit mehr als neun Sitzplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein.
Diese Kontrollgeräte erfassen digital die Lenk- und Ruhezeiten und lösen den bisherigen Fahrtenschreiber ab.
Die Bedienung dieser Kontrollgeräte erfolgt mit speziellen Chipkarten. Nur mit einer solchen Karte kann man das Kontrollgerät einstellen, sowie erfasste Daten anzeigen, herunterladen und ausdrucken.
Eine Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antragsformular
- Kopie Personalausweis oder Kopie Reisepass mit Meldebescheinigung
- Kopie EU-Führerschein
- ggf. Kopie der bisherigen Fahrerkarte
- biometrisches Passfoto
- Unterschrift zur Herstellung der Fahrerkarte, den Vordruck erhalten Sie hier
- Verwaltungsgebühren in Höhe von 37,00 Euro inkl. Direktversand
Sie erhalten nach Antragstellung eine Rechnung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Die Antragstellung kann online erfolgen:
Seit 2006 müssen in den Ländern der Europäischen Union alle neuen Lastkraftwagen über einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und alle neuen Busse mit mehr als neun Sitzplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein.
Diese Kontrollgeräte erfassen digital die Lenk- und Ruhezeiten und lösen den bisherigen Fahrtenschreiber ab.
Die Bedienung dieser Kontrollgeräte erfolgt mit speziellen Chipkarten. Nur mit einer solchen Karte kann man das Kontrollgerät einstellen, sowie erfasste Daten anzeigen, herunterladen und ausdrucken.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag Unternehmenskarte
- Kopie Gewerbeanmeldung
- Kopie Personalausweis der berufenen Person
- Verwaltungsgebühren in Höhe von 37,00 Euro inkl. Direktversand.
Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
Seit 2006 müssen in den Ländern der Europäischen Union alle neuen Lastkraftwagen über einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und alle neuen Busse mit mehr als neun Sitzplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein.
Diese Kontrollgeräte erfassen digital die Lenk- und Ruhezeiten und lösen den bisherigen Fahrtenschreiber ab.
Die Bedienung dieser Kontrollgeräte erfolgt mit speziellen Chipkarten. Nur mit einer solchen Karte kann man das Kontrollgerät einstellen, sowie erfasste Daten anzeigen, herunterladen und ausdrucken.
Die Karte wird für 1 Jahr ausgestellt.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag Werkstattkarte
- Kopie Hersteller-Ermächtigung § 57 b StVZO
- Kopie Personalausweis des Technikers
- Kopie Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Anstellung im Unternehmen (Arbeitsvertrag oder Erklärung des Unternehmens mit schriftlicher Bestätigung der verantwortlichen Fachkraft über bestehendes Arbeitsverhältnis
- Kopie gültiger Schulungsnachweis § 57 b Abs. 3 StVZO für verantwortliche Fachkraft
- Auszug Gewerbezentralregister
- Kopie Auszug aus dem Handels- und Berufsregister / Handwerksrolle der Werkstatt
- Verwaltungsgebühren in Höhe von 48,00 Euro inkl. Direktversand.
Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ist der Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation und über die durchgeführten Weiterbildungen nach der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung. Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität finden Sie unter „Fragen und Antworten“ und dem Stichwort „Fahrpersonalrecht“ nähere Informationen zu diesem Thema.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antragsformular mit Vordruck für Unterschrift und Foto
- Kopie gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Kopie aktueller Führerschein
- Bescheinigung Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation bzw. über die Weiterbildungen („Module“)
- Aktuelles biometrisches Passfoto
Gebühren:
Im Regelfall zwischen 35,00 € und 45,80 € inklusive direktem Versand zu Ihnen.
Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung. Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Die Antragstellung kann online oder auf dem Postweg erfolgen.
Eine Karteikartenabschrift ist eine Übersicht Ihrer erteilten Fahrerlaubnisklassen der ausstellenden Behörde.
Besitzen Sie bereits einen EU-Kartenführerschein, so benötigen Sie keine Karteikartenabschrift. In diesem Fall sind Ihre Daten bereits im zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert.
Sie benötigen eine Karteikartenabschrift nur, wenn Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, der nicht von Ihrer jetzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt oder bereits erfasst wurde.
Für die Beantragung werden folgende Daten benötigt:
- Nachname
- Vorname(n) (wie im Personalausweis)
- Geburtsname
- Geburtsdatum
Bitte geben Sie zusätzlich ggf. frühere Namen an.
Ggf. Kontaktdaten und vollständige Anschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, wenn Sie eine direkte Übersendung wünschen. Anderenfalls übersenden wir die Karteikartenabschrift an Ihre Anschrift.
Vordruck zum Beantragen der Karteikartenabschrift (mit Möglichkeit zum Ausdrucken)
Die Antragstellung kann per E-Mail an
fahrerlaubnisbehoerde-rd[at]kreis-rd.de , auf dem Postweg oder online erfolgen: