Informationen zur E-Rechnung
Sie möchten eine E-Rechnung an den Kreis Rendsburg-Eckernförde versenden? Dann finden Sie hier alle relevanten Informationen.
Was ist eine E-Rechnung?
Gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU wird eine E-Rechnung als eine Rechnung definiert, die in einem standardisierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird und die eine automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht. Dies bedeutet, dass E-Rechnungen an strenge formale Anforderungen gebunden sind. Momentan sind nur Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD/Factur-X zulässig, da diese eine maschinenlesbare XML-Datei enthalten. Wichtig: Eine reine PDF-Datei ohne einen solchen maschinenlesbaren Anhang gilt nicht als E-Rechnung.
Alle digital übermittelten Rechnungen müssen eine Leitweg-ID enthalten. Sie wird für die elektronische Adressierung verwendet und ist verpflichtende Angabe gemäß der E-Rechnungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein.
Die Leitweg-ID des Kreises lautet: 01058-0000-50
Um elektronische Rechnungen an den Kreis Rendsburg-Eckernförde zu versenden, nutzen Sie bitte das E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein. Dafür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung erforderlich.
Im E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein stehen Ihnen verschiedene Erstell- und Versandmöglichkeiten für den Versand der E-Rechnung zur Verfügung.
Die dort erstellten oder hochgeladenen E-Rechnungen werden automatisch durch die Angabe der Leitweg-ID, welche als elektronische Postanschrift fungiert, an den Kreis Rendsburg-Eckernförde übersendet und landen dafür bei uns in einem dafür vorgesehenen E-Mailpostfach, aus dem Sie dann von uns bearbeitet werden.
Einen Leitfaden und alle relevanten Informationen zum Thema E-Rechnung finden Sie auf der Infothek vom ITV.SH: https://itvsh.de/infothek/e-rechnung
