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Antrag auf Bezuschussung aus Mitteln des Jahresüberschusses der Förde Sparkasse

Hier finden Sie den Antrag auf Bezuschussung aus Mitteln des Jahresüberschusses der Förde Sparkasse.

In der Kreistagssitzung am 15.12.2025 wurde eine Richtlinie beschlossen, die zukünftig regelt, wie die Verwendung der möglichen Jahresüberschüsse der Förde Sparkasse, die dem Kreis zur Verfügung gestellt werden, beantragt und verteilt werden sollen.

Die wichtigste Voraussetzung für den Erhalt dieser Mittel ist ein gemeinnütziger Projektzweck. Alle weiteren Details ergeben sich aus der Richtlinie. 

Die Frist zur Beantragung ist am 31. Januar 2026 abgelaufen. 

Die nächste Antragstellung wird voraussichtlich ab dem IV. Quartal 2026 möglich.