Öffentliche Zustellung gem. § 155 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -) für Herrn Abdul Moneam Alnasif.
Veterinäramt schätzt Risiko für gewerbliche Geflügelhaltung weiterhin als hoch ein und verlängert die Pflicht für Halter mit mehr als 49 Tieren, diese im Stall zu halten und nicht auf die Auslaufflächen zu lassen.
Satzung im Kreis Rendsburg-Eckernförde vom 19.12.2005 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 17.11.2025 und
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten vom 19.12.2005 in der Fassung der 17. Änderung vom 17.11.2025