Öffentliche Zustellung gem. § 155 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -) für Herrn Abdul Moneam Alnasif.
Veterinäramt schätzt Risiko für gewerbliche Geflügelhaltung weiterhin als hoch ein und verlängert die Pflicht für Halter mit mehr als 49 Tieren, diese im Stall zu halten und nicht auf die Auslaufflächen zu lassen.