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Badeverbot

Badeverbot

An dieser Badestelle wurde durch die zuständige örtliche Ordnungsbehörde ein temporäres Badeverbot ausgesprochen.

Das Badeverbot dient der gesundheitlichen Gefahrenabwehr und wird ausgesprochen bei:

  • Überschreitung der hygienischen Parameter
  • Massenentwicklung von Blaualgen (Cyanobakterien)