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Ausschreibungen

Akkreditierungsverfahren - Brandmeldeanlagen

Akkreditierungsverfahren zum Anschluss von Brandmeldeanlagen an die Leitstelle

Beim Kreis Rendsburg-Eckernförde gibt es für den Betrieb der Alarmübertragungsanlagen (AÜA) zum Anschluss von Brandmeldeanlagen (BMA) an die Leitstelle ein offenes Akkreditierungsverfahren. Es ermöglichte den interessierten Unternehmen, zu jeder Zeit das Recht zu erhalten, AÜA zum Anschluss von BMA einzubauen, zu unterhalten und zu betreiben.

Dieses Recht ist allerdings kein ausschließliches Recht; vielmehr wird jede*r akkreditierte Betreiber*in einer AÜA zur Durchführung dieser Tätigkeiten zugelassen. Die Zulassungsbedingungen können Sie den folgenden Dokumenten entnehmen.