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Gesundheitsförderung und Prävention im Landkreis

Die Gesundheit aller im Kreis lebenden Menschen soll erhalten, gefördert und geschützt werden. Dies ist eine kommunale Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern für Menschen in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen.

Die Grundlage bilden das Präventionsgesetz (Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention 2015) und das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG 2007).

 

Eine gesundheitsförderliche Gesamtpolitik wird es schließlich ermöglichen, Auswirkungen auf Gesundheit in allen Lebensbereichen zu berücksichtigen.  Dazu gehören Aufwachsen, Älter werden, Arbeiten, Wohnen, Mobilität, Gesellschaftliche Teilhabe und Klimaanpassung.

Diese Themen bilden auch die Schwerpunkte der Fachgruppe Gesundheitsförderung und Prävention der Kreisverwaltung. In allen Arbeitsschwerpunkten werden Bedarfe durch Datenerhebung- und Auswertung ermittelt. Diese Daten bilden die Grundlage, um bedarfsgerecht Konzepte zu erarbeiten und Projekte zu entwickeln. Durch den Ausbau und die Pflege von Netzwerken wird das Querschnittsthema Gesundheit im Landkreis gemeinsam mit anderen relevanten Akteuren bearbeitet.