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Bestattungskosten

Übernahme von Bestattungskosten gem. § 74 SGB XII

"Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen."

Bei einem Sterbefall sind die Bestattungspflichtigen (in der Regel Angehörige und Erben) verpflichtet, für die Bestattung der verstorbenen Person aufzukommen.

Hilfesuchende Person ist in diesem Fall nicht die zu bestattende Person, sondern die endgültig zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtete Person.

Leistungen können nur der Person gewährt werden, die auch tatsächlich durch die Kosten belastet wird. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Person, die die Bestattung beauftragt hat oder gegenüber der ein privatrechtlicher Anspruch geltend gemacht wird.

Da Sozialhilfeleistungen nachrangig zu gewähren sind und nur dann in Betracht kommen, wenn keine Selbsthilfemöglichkeiten zur Verfügung stehen, ist die bestattungspflichtige Person im Rahmen der Zumutbarkeit verpflichtet, ihr eigenes Einkommen und Vermögen und den eventuellen Nachlass zur Bestreitung der Bestattungskosten einzusetzen sowie sich zunächst an andere Verpflichtete zu halten.

Sie können unter folgenden Voraussetzungen einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen:

  • Die verstorbene Person hat keinen ausreichenden Nachlass (auch Bestattungsvorsorgeverträge, Sterbe- oder Lebensversicherungen) hinterlassen.
  • Die Erben/Angehörigen sind nicht in der Lage, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
  • Es gibt keine vertraglich verpflichteten Personen, die zur Übernahme der Bestattungskosten herangezogen werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass es Höchstsätze für die anzuerkennenden Bestattungskosten gibt. So werden beispielsweise eine Zeitungsanzeige oder die Kosten der Trauerfeier nicht als erforderliche Bestattungskosten geltend gemacht werden können.

Die Leistungen werden grundsätzlich direkt an das Bestattungsunternehmen und an die Friedhofsverwaltung gezahlt. Sollten Sie die Kosten bereits verauslagt haben, weisen Sie das bitte nach.

Auf der letzten Seite des Antragsformulars finden Sie eine Liste über die Unterlagen, die in den meisten Fällen benötigt werden. Sie dient jedoch nur als Anhaltspunkt und ist nicht abschließend.
In jedem Fall werden bei einem Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten folgende Unterlagen benötigt:

Bitte nehmen Sie bei Fragen zur Antragstellung gern Kontakt auf.