FAQ für interessierte Personen an der Kindertagespflege
FAQ für interessierte Personen an der Kindertagespflege
Um als Kindertagespflegeperson tätig sein zu können, muss zunächst die „persönliche Eignung“ festgestellt werden. Dieses geschieht in einem persönlichen Gespräch mit den Pädagogischen Fachberaterinnen Kindertagespflege. Für weitere Informationen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung – Sie können direkt hier auf unserer Seite ganz unkompliziert online einen Beratungstermin buchen.
Wenn Sie keinen pädagogischen Beruf erlernt haben, müssen Sie nach der persönlichen Eignungsfeststellung eine sogenannte „tätigkeitsvorbereitende Grundqualifikation“ zur Kindertagespflegeperson absolvieren. Diese hat einen Umfang von 160 UE plus 80 UE Praktikum. Zusätzlich müssen ca. 100 UE Selbststudium (Hausaufgaben, Praktikumsbericht, Konzeptionsarbeit, Vor- und Nachbereitungen etc.) eingeplant werden.
Vorteilhaft für den Besuch der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifikation ist der Mittlere Schulabschluss oder der Erste allgemeine Schulabschluss plus abgeschlossener Berufsausbildung. Ebenso sind gute Deutschkenntnisse (B2 – Niveau) vorteilhaft.
Nach Aufnahme der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson (Empfehlung ist frühestens nach einem halben Jahr Tätigkeit in der Kindertagespflege) kann eine sogenannte „tätigkeitsbegleitende Grundqualifikation („Aufbauqualifikation“) absolviert werden. Diese hat einen Umfang von 140 UE. Auch hier müssen zusätzlich ca. 100 UE Selbststudium eingeplant werden. Die Vergütung ist im Anschluss entsprechend höher.
Neben einem tabellarischen Lebenslauf benötigen Sie ein sogenanntes „Motivations-Bewerbungsschreiben“. In diesem sollten Sie erläutern:
- Warum interessieren Sie sich für die Arbeit im Bereich Kindertagespflege bzw. was spricht Sie an der Betreuung und Förderung von Kindern von 0 – 3 Jahren besonders an?
- Welche persönlichen Kompetenzen, Fähigkeiten und Ressourcen bringen Sie selber für den Bereich der Kindertagespflege mit?
- Welche persönlichen Erfahrungen haben Sie selbst in der Vergangenheit mit Kindertagesbetreuung gemacht (Fremdbetreuung in der eigenen Kindheit, Fremdbetreuung der eigenen Kinder)?
- Wie stellen Sie sich die Zusammenarbeit mit den Eltern vor?
- Was wären für Sie (fiktiv) Grenzen, Hinderungsgründe oder Ausschlusskriterien, unter denen Sie ein Betreuungsverhältnis ablehnen würden?
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde bietet in Kooperation mit der Stadt Kiel und dem Kreis Plön über das DRK Kiel die nächste „tätigkeitsvorbereitende Grundqualifikation“ Kindertagespflege ab August 2026 an. Eine weitere „tätigkeitsvorbereitende Grundqualifikation“ im Rahmen dieser Kooperation ist für 2027 geplant.
Übersicht des DRK-Kurses: Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson | DRK Akademie SH
Für Teilnehmende an der „tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifikation“, die ihren Wohnsitz im Kreis Rendsburg-Eckernförde haben, ist eine Teilnahmegebühr von 450 € an das DRK Kiel zu zahlen. Die restlichen Kosten des Kurses trägt der Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Derzeit müssen Interessierte, die einen pädagogischen Beruf erlernt haben (Erzieher, Heilerziehungspfleger, Sozialpädagogen, Sozialpädagogische Assistenten und vergleichbare Berufszweige) im Kreis Rendsburg – Eckernförde keine gesonderte Qualifizierung in der Kindertagespflege absolvieren. Bitte sprechen Sie uns bei Rückfragen an oder vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch (auch online möglich).
Neben der persönlichen Eignung und einer Qualifizierung als Kindertagespflegeperson (Mindeststandard) müssen Sie eine gültige Pflegeerlaubnis zur Ausübung der Kindertagespflege besitzen. Hierfür benötigen Sie auch „kindgerechte Räumlichkeiten“. Diese werden von den Kreisfachberaterinnen Kindertagespflege überprüft. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit uns. Wir beraten Sie auch gerne vorab zu allen Fragen der Kindertagepflege.
Hier finden Sie eine Übersicht der laufenden Anforderungen an Kindertagespflegepersonen.
Die Kindertagespflege kann in selbstbewohnten Räumen bei Ihnen zuhause, in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern stattfinden. Die Kindertagespflege kann als selbständige Tätigkeit wahrgenommen werden. Darüber hinaus gibt es im Kreisgebiet einige Anstellungsträger, die Kindertagespflegepersonen sozialversicherungspflichtig anstellen und i.d.R. auch geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.
Selbständig tätige Kindertagespflegepersonen erhalten – je nach Qualifikation, zusätzlichen Fortbildungen und räumlichen Gegebenheiten - eine Geldleistung auf der Grundlage der Satzung des Kreises zur Förderung der Kindertagespflege.
Bitte klicken Sie hier zur Übersicht der Geldleistung.
Hierbei erstattet der Kreis Rendsburg–Eckernförde den Kindertagespflegepersonen auf Antrag die hälftigen Kosten für eine angemessene Kranken- und Altersversicherung. Die Kosten für die Unfallkasse werden auf Antrag vollumfänglich erstattet.
Angestellte Kindertagespflegepersonen erhalten je nach Vereinbarung mit ihren Anstellungsträgern ein Gehalt.