Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2017/057-007
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II (Sachthema Windenergie) - Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Bearbeiter/in:
- Marcel Mathein
- Ansprechpartner/in:
- Breuer, Volker
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Regionalentwicklungsausschuss
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Kenntnisnahme
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28.02.2018
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
Am 30. Juni 2017 endete das erste Beteiligungsverfahren zu den Planentwürfen für neue Raumordnungspläne zum Thema Windenergie. Der Kreistag hatte hierzu in der Sitzung am 26.06.2017 die Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und zur Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II, Sachthema Windenergie, beschlossen.
Derzeit wertet die Landesplanungsbehörde die im Beteiligungsverfahren zum ersten Entwurf eingegangen Stellungnahmen aus. Diese Auswertung wird voraussichtlich noch bis Anfang 2018 dauern.
Die neue Landesregierung hat sich vorgenommen, die gesamte Windenergie-Regionalplanung auf den Prüfstand zu stellen. Dies betrifft insbesondere das gesamträumliche Plankonzept mit dem Kriterienkatalog für die Ausweisung der Vorranggebiete und dem Repowering-Konzept.
Sämtliche Ergebnisse der Überprüfung werden in die neuen Planentwürfe für die Teilaufstellungen der Regionalpläne und die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans einfließen.
Neue Planentwürfe sollen voraussichtlich Mitte 2018 von der Landesregierung beschlossen werden. Anschließend werden die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange im Rahmen einer zweiten Anhörung erneut sechs Monate lang die Möglichkeit haben, zu den Planentwürfen Stellung zu nehmen.
Nach Auswertung der Stellungnahmen wird entschieden, ob ein endgültiger Plan als Rechtsverordnung beschlossen werden kann oder ob es ggf. eine dritte Anhörung geben muss.
Die Landesregierung hat eine erste Vorauswahl getroffen, welche Kriterien des bisherigen gesamträumlichen Plankonzeptes unverändert bleiben und welche Kriterien einer vertiefenden Überprüfung unterzogen werden sollen. Unverändert bleiben:
- harte Tabukriterien, da sie sich dem Einfluss der Landesregierung entziehen
- sicherheitsrelevante Kriterien
- technische Ausschlusskriterien
- Kriterien, bei deren Änderung absehbar keine relevanten Flächenveränderungen zu erwarten sind.
Für die übrigen Kriterien können sich folglich Änderungen ergeben.
Die Landesregierung hat erste Rahmenbedingungen festgelegt, an denen sich die Landesplanungsbehörde bei der Aufstellung der neuen Planentwürfe orientieren kann und soll. Dies sind zum Beispiel:
- Entlastung der Kommunen von den Aufgaben der Windenergieplanung,
- Zielsetzung einer Konzentrationsplanung,
- Orientierung am Energieziel von 10 GW Wind onshore,
- Orientierung an einer Referenzanlage mit 150 m Gesamthöhe.
An der vorläufigen Unzulässigkeit von raumbedeutsamen Windkraftanlagen nach § 18 Landesplanungsgesetz hält die Landesregierung ausdrücklich fest. Der gesetzliche Schutzschirm sei weiterhin erforderlich, um die in Aufstellung befindlichen Raumordnungspläne zum Sachthema Windenergie nicht zu gefährden. Über eine eventuelle Verlängerung dieses Moratoriums wird Anfang 2018 entschieden. Das Ausnahmeverfahren nach § 18a Landesplanungsgesetz wird gemäß den Anforderungen des Koalitionsvertrages, d. h. restriktiver, fortgeführt.
Seitens des Fachdienstes Regionalentwicklung wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des aktualisierten Zeitplans eine Verlängerung des bis 30.09.2018 laufenden Moratoriums zwangläufig erscheint, da andernfalls für Windkraftanlagen die gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gesicherte grundsätzliche Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich greift.
Weiterhin wird seitens des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI) geprüft, ob die Beteiligungen ausschließlich Online erfolgen können. Die Änderung des Landesplanungsgesetzes, welches der Online-Beteiligung lediglich eine ergänzende Funktion einräumt, wäre dazu allerdings erforderlich.
Mit Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vom 31.01.2018 wurde ein neues Schallprognoseverfahren für Windkraftanlagen eingeführt, welches die Bodendämpfung nicht mehr einberechnet und auf ein frequenzabhängiges Berechnungsverfahren umstellt. In der Praxis ist zu erwarten, dass es aufgrund dieser Umstellung zu einer vermehrten Nachtabschaltung von Windkraftanlagen kommen wird.
Seitens des Fachdienstes Regionalentwicklung wird hinterfragt, ob aufgrund des neuen Prognoseverfahrens die Installation von 10 GW Onshore bis 2025 als energiepolitisches Ziel der Landesregierung weiterhin auf 2 % der Landesfläche umsetzbar sein wird. Eine Reduktion der Leistungseffizienz pro Flächeneinheit ist durch das neue Prognoseverfahren, insbesondere bei geringen Abständen zwischen Immissions- und Emissionsort, wahrscheinlich.
