28.02.2018 - 4 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Regionalentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 28.02.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Bearbeiter/in:
- Marcel Mathein
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Mathein brachte in Erinnerung, dass das erste Beteiligungsverfahren zu den Planentwürfen für neue Raumordnungspläne zum Thema „Windenergie“ am 30. Juni 2017 geendet habe. Auf Vorschlag des Regionalentwicklungsausschusses habe der Kreistag in seiner Sitzung am 26.06.2017 die Stellungnahme des Kreises zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und zur Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II, Sachthema Windenergie beschlossen. Derzeit werte die Landesplanungsbehörde die im Beteiligungsverfahren zum ersten Entwurf eingegangenen Stellungnahmen aus. Diese Auswertung dauere derzeit noch an.
Die neue Landesregierung habe sich vorgenommen, die gesamte Windenergie-Regionalplanung auf den Prüfstand zu stellen. Dies betreffe insbesondere das gesamträumliche Plankonzept mit dem Kriterienkatalog für die Ausweisung der Vorranggebiete und dem Repowering-Konzept. Sämtliche Ergebnisse der Überprüfung würden in die neuen Planentwürfe für die Teilaufstellungen der Regionalpläne und die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans einfließen.
Neue Planentwürfe könnten voraussichtlich Mitte 2018 von der Landesregierung beschlossen werden. Anschließend daran werde der Öffentlichkeit sowie den Trägern öffentlicher Belange im Rahmen einer zweiten Anhörung erneut sechs Monate lang die Möglichkeit eingeräumt, zu den Planentwürfen Stellung zu nehmen. Nach deren Auswertung werde entschieden, ob ein endgültiger Plan als Rechtsverordnung beschlossen werden könne oder ob es ggf. eine weitere – dritte - Anhörung geben müsse.
An der vorläufigen Unzulässigkeit von raumbedeutsamen Windkraftanlagen nach § 18 Landesplanungsgesetz halte die Landesregierung ausdrücklich fest. Dieser gesetzliche Schutzschirm sei weiterhin erforderlich, um die in Aufstellung befindlichen Raumordnungspläne zum Sachthema Windenergie nicht zu gefährden. Über eine eventuelle Verlängerung dieses Moratoriums über den 30.09.2018 hinaus sei alsbald zu entscheiden. Das Ausnahmeverfahren nach § 18 a Landesplanungsgesetz werde gemäß den Anforderungen des Koalitionsvertrages restrektiver fortgeführt.
Der Ausschuss nahm die gegebenen Informationen zur Kenntnis und bat im Bedarfsfalle um weitergehende Beteiligung.