Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2017/176
Grunddaten
- Betreff:
-
Inklusionsprojekt der Schule Hochfeld (Förderzentrum mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung) und dem Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 3.4 Schul- und Kulturwesen
- Bearbeiter/in:
- Marco Röschmann
- Ansprechpartner/in:
- Röschmann, Marco
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung
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Beratung
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22.05.2017
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt
2. Sachverhalt:
Die Schule Hochfeld, ein Förderzentrum mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, und das Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal (BBZ am NOK) beabsichtigen in gemeinsamer Kooperation ein Inklusionsprojekt zum Schuljahr 2017/2018 zu starten.
In diesem Projekt sollen Formen der Umsetzung der inklusiven Beschulung im BBZ am NOK in Kooperation mit der Schule Hochfeld weiter entwickelt werden, die die besonderen Bedarfe ihrer Schülerschaft berücksichtigen und deren Lernentwicklung voranbringen. Ziel ist es, durch den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen den beiden Schulen, dem Kreis als Schul- bzw. Anstaltsträger und dem Schulamt eine langfristige, nachhaltige und belastbare Zusammenarbeit zum Wohle der Schülerinnen und Schüler anzustreben.
Im Bildungsauftrag der sonderpädagogischen Förderzentren Geistige Entwicklung ist eine an die Sekundarstufe I anschließende dreijährige Berufsbildungsphase (Werkstufe) angelegt, die für die Förderung dieser Schüler/innen über die Vollzeitschulpflicht hinausreichende Rahmenbedingungen schafft.
Die Vollzeitschulpflicht endet auch für die Schüler/innen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung nach dem neunten Schuljahr. Zur Erfüllung der anschließenden Berufsschulpflicht kann durch die Eltern bzw. Sorgeberechtigten jedoch der Übergang in die Werkstufe des Förderzentrums beantragt werden.
Dem Inklusionsgedanken folgend, ist es insbesondere für bereits integrativ beschulte Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Bereich der allgemeinbildenden Schulen der konsequente Weg, die Berufsschulplicht statt in einer Werkstufenklasse eines Förderzentrums beim Berufsbildungszentrum zu erfüllen.
Im Schuljahr 2016/2017 werden aktuell 51 Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Bereich der allgemeinbildenden Schulen an den 24 verschiedenen Schulstandorten im Kreisgebiet integrativ beschult. Dies erfolgt u.a. auch durch die Schule Hochfeld.
In den Räumlichkeiten des BBZ am NOK sollen nach derzeitigem Kenntnisstand nach Auskunft der beiden Schulleitungen 8 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Bereich AV-SHi jahrgangsübergreifend in einer Klasse beschult werden. Im ersten Jahr der Berufsschulpflicht bleiben die Schülerinnen und Schüler Werkstufenschüler der Schule Hochfeld und gehören ab dem zweiten Jahr erst rechtlich zur Schülerschaft des BBZ am NOK.
Damit eine integrative Beschulung erfolgreich beim BBZ am NOK verlaufen kann, ist nach Auskunft der Schulleitung zusätzliches Personal für Pflege und Assistenz erforderlich, da diese Aufgabe nicht durch die Lehrkräfte alleine erbracht werden können. Diesbezüglich wird verwaltungsseitig von Hilfskräften ausgegangen, die ihren Bundesfreiwilligendienst bzw. ihr Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren.
Auch soll der Kreis mögliche Schülerbeförderungskosten übernehmen analog zur bisherigen Anwendung für die Werkstufenschüler in den Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung.
Der Ausschuss wird um vorbereitende Beratung für eine zukünftige Beschlussfassung gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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369,2 kB
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