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Feststellung des Nachrückens einer Kreistagsabgeordneten

Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung

Feststellung des Nachrückens einer Kreistagsabgeordneten

Nach § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) gebe ich bekannt: Mit Ablauf des 30.04.2023 hat Frau Kerstin Dreja ihr Mandat als Kreistagsabgeordnete niedergelegt.

Nach § 44 GKWG stelle ich nächstfolgende, bisher noch nicht berücksichtigte Bewerberin in dem Listenwahlvorschlag der Christlichen Demokratischen Union Deutschlands (CDU),

Frau Kirsten Klauza,

Schmiedekoppel 9a,

24242 Felde

ab dem 03.05.2023 als neue Vertreterin für den Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde fest.

Jede oder jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes kann nach § 38 GKWG gegen meine Feststellung binnen eines Monats nach der Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir zu erheben.

Rendsburg, 03.05.2023

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat

als Kreiswahlleiter

im Auftrag                       

Brück