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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/072

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

Sonstiges 2: Entfällt.

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Sachverhalt

 

Die Kreisrichtlinie zu Ziffer 4 der Leitlinien des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport zur Förderung des Feuerwehrwesens

(§4 Abs. 1 BrSchG, §30 Abs. 1 FAG) bedarf jedes Jahr einer Beratung sowie Aktualisierung und tritt jedes Jahr neu in Kraft. Die Formulierung der Landesleitlinien wird hierbei berücksichtigt.

In der vorgeschlagenen Kreisrichtlinie ist, auf Grund der Transparenz, das bisherige Antragsverfahren verschriftlicht. Die Fördersätze sind an die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel angepasst und das Antragsverfahren ist für die kommunalen Sachbearbeiter angepasst, einheitlich gestaltet und vereinfacht worden.

 

Es wird daher vorgeschlagen die Kreisrichtlinie entsprechend des vorgelegten Entwurfs abzuändern und zu beschließen.

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Beschlussempfehlung

 

Der Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Landrat, die vorgelegte Fassung der Kreisrichtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens zum 01.01.2023 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2023 in Kraft zu setzen.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

Entfällt.

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Finanzielle Auswirkungen

Entfällt.

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Anlagen

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