Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2025/237
Grunddaten
- Betreff:
-
Berücksichtigung der Finanzausstattung der kreisangehörigen Kommunen bei der Abwägung zur Festsetzung des Kreisumlagesatzes für das Haushaltsjahr 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.5 Kommunalaufsicht
- Bearbeiter/in:
- Johanna Tietgen
- Ansprechpartner/in:
- Nina Fiedler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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25.09.2025
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Geplant
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Kenntnisnahme
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29.09.2025
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Sachverhalt
Soweit die sonstigen Einnahmen oder Erträge und Einzahlungen eines Kreises seinen Bedarf nicht decken, ist eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden zu erheben (Kreisumlage). Auf der Einnahmeseite stellt die Kreisumlage eine wesentliche Stellschraube zur Erreichung des gesetzlich geforderten Haushaltsausgleichs dar.
Bei der Festsetzung des konkreten Kreisumlagehebesatzes hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde nach geltender Rechtsprechung gleichermaßen die gleichrangigen Interessen der einzelnen kreisangehörigen Gemeinden und des Kreises an einer auskömmlichen Finanzausstattung zu beachten. Hierzu werden dem Vorstand des Gemeindetages die wesentlichen Haushaltspositionen aus dem Haushaltsentwurf 2026 präsentiert und erläutert. Weiterhin soll der Haushaltsentwurf 2026 an die örtliche Ebene versandt und Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden. Zudem wurde die Leistungsfähigkeit jeder einzelnen Gemeinde beurteilt, vor dem Hintergrund die finanzielle Mindestausstattung beziffern zu können. Die Beurteilung erfolgt anhand eines Analysetools, welches bei der Entwicklung und Einführung im Jahr 2022 mit dem Vorstand des Gemeindetages abgestimmt wurde. Ein erstes Konsultationsverfahren für diese Thematik ist für den 18.09.2025 terminiert.
Wie gewohnt ist der Finanzbedarf der betroffenen Städte und Gemeinden in einer Querschnittsbetrachtung ermittelt worden. Die Basis für die Ermittlung der finanziellen Lage der kreisangehörigen Kommunen sind die Daten der Haushaltspläne des Haushaltsjahres 2025 mit der mittelfristigen Finanzplanung 2026 bis 2028 und den Jahresergebnissen 2023 und 2024, soweit diese bereits feststehen. Die zuständigen Verwaltungen wurden bei der Datenerhebung mit einbezogen.
Dabei wurden folgende wesentliche Haushaltspositionen erfasst und betrachtet:
1. Haushaltsausgleich (Entwicklung der mittelfristigen Ergebnisplanung)
2. Zahlungsmittelbestand – Finanzplan
3. Steuer- und Finanzkraft und Realsteuerhebesätze
4. Investitionstätigkeit / Verschuldung
5. Finanzbedarf der einzelnen Kommunen
Die Ergebnisse und die Auswertung der Finanzdaten sind in dem dieser Vorlage
beigefügtem Bericht dargestellt.
Die Daten der einzelnen Kommunen sind in den als Anlage beigefügten Tabellen ausgewiesen. Für das Jahr 2023 sind bei den dort noch kameral geführten Ämtern einige Werte genullt, da für diesen Zeitraum noch keine doppische Daten vorlagen. Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird auf die erneute Bereitstellung der kameralen Daten für 2023 verzichtet, da diese nicht in die Leistungsbeurteilung miteinfließen. Sofern diese von Interesse sein sollten, können sie aus der VO/2024/425 entnommen werden.
Zusammenfassung:
Bei der Bewertung des Finanzbedarfs in der Querschnittbetrachtung und der Bestimmung des Kreisumlagehebesatzes kommt es nicht auf die einzelne, die finanziell bedürftigste Kommune an. Im Ergebnis der Querschnittsbetrachtung des Finanzbedarfs kann festgestellt werden, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit dem derzeitigen Kreisumlagesatz die Mindestausstattung der Kommunen nicht verletzt.
Sowohl die Gemeinden als auch der Kreis wurden anhand desselben Steckbriefes hinsichtlich ihres Finanzbedarfes sowie ihrer Leistungsfähigkeit beurteilt.
Die Betrachtung hat ergeben, dass die Leistungsfähigkeit von 66 Kommunen dauernd gesichert ist (Vorjahr: 66). 56 Kommunen befinden sich in der eingeschränkten dauernden Leistungsfähigkeit (Vorjahr: 56). Bei 43 Kommunen ist die Leistungsfähigkeit gefährdet (Vorjahr: 43). Bei keiner Gemeinde ist die dauernde Leistungsfähigkeit weggefallen (Vorjahr: 0 Gemeinden).
Dieses gleichbleibende Ergebnis zeigt, dass sich zwar die einzelnen Planansätze in ihrer Höhe geändert haben mögen, es jedoch zu keinen signifikanten Änderungen in der Ergebnisentwicklung kam.
Wird die in der Betrachtung erreichte Gesamtpunktzahl aller Gemeinden (-6.589) dividiert durch die Anzahl der Gemeinden, erreicht man eine Durchschnittspunktzahl. Diese Durchschnittspunktzahl zeigt einen Wert, als wäre das Kreisgebiet eine große Gemeinde. In der diesjährigen Betrachtung ergibt dies durchschnittlich eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit (-39,93 Punkte). Demgegenüber ist die Leistungsfähigkeit des Kreises nach denselben Maßstäben in 2025 als gefährdet einzustufen (-66 Punkte). Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Kreises für das Jahr 2026 wird zu gegebener Zeit nach Aufbereitung des Haushaltsplanentwurfes 2026 – spätestens jedoch zur endgültigen Beschlussfassung über die Höhe des Kreisumlagesatzes nachgeholt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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279,3 kB
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198,2 kB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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8
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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