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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/263

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Palliativnetz Horizont gGmbH hat für die Haushaltssitzung 2026 einen Antrag zur Weiterfinanzierung für die Koordination der Aktivitäten in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch eine Netzwerkkoordinatorin bzw. einen Netzwerkkoordinator nach § 39 d Absatz 3 SGB V gestellt. In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 23.09.2025 soll der Antrag vorgestellt und eine Empfehlung für die Haushaltssitzung am 13.11.2025 ausgesprochen werden. Die abschließende Entscheidung über die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2026.

 

Durch das Bundesgesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung ist Mitte des Jahres 2021 die Vorschrift des § 39d in das 5. Sozialgesetzbuch eingefügt worden. § 39d eröffnet die Möglichkeit in jedem Kreis die Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken durch einen Netzwerkkoordinator zu fördern. Hierfür geben die Krankenkassen Fördermittel in Höhe von maximal 15 000,-- Euro je Kalenderjahr. Die Förderung setzt voraus, dass der Kreis sich an der Finanzierung der regionalen Netzwerkkoordination in jeweils gleicher Höhe beteiligt. Die Netzwerkkoordination wird im Kreis Rendsburg-Eckernförde seit 2023 gefördert.

 

Beantragt wird die Fortsetzung der Förderung in Höhe von 15.000,-- Euro für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Perspektivisch wird die Bewilligung für einen Zeitraum von drei Jahren in Höhe von insgesamt 45.000,-- Euro (Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028) beantragt.

 

In dieser Vorlage wird zunächst über den weitestgehenden Antrag über eine Finanzierung für drei Jahre beraten.

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Beschlussempfehlung

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt die Fortführung der Finanzierung der Palliativnetz Horizont gGmbH für die Koordination der Aktivitäten in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch eine Netzwerkkoordinatorin / einen Netzwerkkoordinator nach § 39 d Absatz 3 SGB V durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde mit Mitteln in Höhe von jeweils 15.000,-- pro Jahr für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2028, insgesamt 45.000,-- Euro. Die abschließende Entscheidung über die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2026.

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Relevanz für den Klimaschutz

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Finanzielle Auswirkungen

Insgesamt 45.000,-- Euro

01.01.2026 bis 31.12.2026 = 15.000,-- Euro

01.01.2027 bis 31.12.2027 = 15.000,-- Euro

01.01.2028 bis 31.12.2028 = 15.000,-- Euro

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Anlagen

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