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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/249

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Laut Verwaltungsabkommen zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden werden die Kreise als Träger Kulturgutbewahrender Einrichtungen aufgefordert, gegenüber dem Deutschen Landkreistag (DLT) ein stehendes Angebot abzugeben, um bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturguts eine einseitige Anrufbarkeit des Schiedsgerichts zu gewährleisten.

Nähere Informationen können den beigefügten Anlagen entnommen werden.

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Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung beschließt die Unterzeichnung des stehenden Angebots zur einseitigen Anrufbarkeit des Schiedsgerichts.

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Relevanz für den Klimaschutz

keine

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Finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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