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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2025/238

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 82 GO i.V.m. mit unseren Budgetregelungen ist dem Hauptausschuss mindestens halbjährlich über die geleistetenunerheblichen über und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für die die Leitungen Finanzen genehmigen kann beträgt 25.000 € und bis zu 50.000 € sind von unserem Landrat, als genehmigt festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2025 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 1.288,17 € entstanden.

Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 50.000 € übersteigen und die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, sind nicht entstanden.

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Relevanz für den Klimaschutz

 nicht relevant

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Finanzielle Auswirkungen

 siehe Anlage

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Anlagen

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